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Amberg
Donnerstag, 29. Oktober 2009 18:09
Amberg: Kaminkehrerpflicht und persönliche Aversionen

Amberg: Kaminkehrerpflicht und persönliche Aversionen

Einmal im Jahr überprüft der zuständige Kaminkehrermeister die Heizungsanlagen in seinem Bezirk. Ein Hausbesitzer wehrt sich jetzt, einen ganz bestimmten Schlotfeger dafür in sein Haus zu lassen.

Es kann sich mal ergeben, dass persönliche Verknüpfungen der Beteiligten in eine Lage der Konfrontation führen. In Amberg jedenfalls will ein Hausbesitzer den zuständigen Schlotfeger nicht mehr zur jährlichen technischen Überprüfung ins Haus lassen. Die Gründe führen tief in den privaten Bereich, wie der Eigentümer erklärt. Dass der Kaminkehrer mit seiner Ex-Freundin inzwischen zusammen sei, sei nur einer der Gründe. Jedenfalls solle die Routineüberprüfung nun eine andere Person vom Gewerbe ausführen.

Also wandte sich der Mann mit seinem Anliegen an die Innung, ohne Erfolg. Der Instanzenweg setzte sich fort über die Aufsichtsbehörde beim Landratsamt mit dem Verweis auf das Regierungspräsidium. Und letztlich im Rückwärtsgang wieder zum Landratsamt. Viel Papier, zahlreiche Telefonate, Ergebnis: Null. Und das erklärt sich aus der Rechtslage, die im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz verankert ist, wie der Amberger Bezirkskaminkehrermeister Martin Wilde unterstreicht. Die Ablehnung einer autorisierten Kraft könne nur erfolgen beim Nachweis einer fachlichen Verfehlung.

Ein solcher Ärger ließe sich zumindest technisch eventuell vermeiden. Heizen mit Solartechnik könnte den Kaminkehrer ohnehin aus dem Haus halten. Egal wie das nun mit der verflossenen Freundin gelaufen ist.


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