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Oberpfalz
Dienstag, 1. Juli 2008 15:35
Von Anwaltshonorar bis Energieausweis

Von Anwaltshonorar bis Energieausweis

Oberpfalz. Mit dem heutigen Datum ist eine ganze Reihe neuer Gesetze in Kraft getreten. So steigen die Regelleistungen für Hartz IV-Empfänger ab sofort um 1,1 Prozent oder, umgerechnet auf den Höchstsatz, um vier Euro pro Monat.

Bestimmte Rechtsberatungen dürfen ab jetzt auch von Nicht-Anwälten durchgeführt werden und das Honorar eines Rechtsanwalts kann von seinem Erfolg abhängig gemacht werden. Zweiteres allerdings nur in Fällen, in denen der Rechtsweg anders gar nicht beschritten werden könnte. Von der Reform der Pflegeversicherung sollen vor allem Familien profitieren, die Angehörige pflegen. Neu sind auch der festgeschriebene Anspruch auf eine Pflegeberatung und die Einführung einer unbezahlten Pflegezeit von bis zu sechs Monaten. Deshalb steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung. Aber auch in anderen Bereichen treten heute Änderungen in Kraft: Versicherungen müssen für ihre Produkte künftig eine Art "Beipackzettel" anbieten, die Renten steigen um 1,1 Prozent und der Energieausweis ist jetzt auch für ältere Wohngebäude Pflicht. Außerdem müssen die Krankenkassen künftig mehr Kinderuntersuchungen und das sogenannte Hautkrebs-Screening bezahlen.


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