Krankenhausampel löst 7-Tage-Inzidenz ab

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder stellte heute die neuen Corona-Regeln für den Freistaat vor. Neben vielen Lockerungen und der 3G Regel stand dabei die Krankenhausampel als neuer Indikator im Mittelpunkt.

„Einen Lockdown wird es definitiv nicht mehr geben“, das versprach heute Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Zwar habe die vierte Welle der Corona-Pandemie auch den Freistaat erreicht, der Impffortschritt (65% Impfquote bei über 12-Jährigen) führe aber dazu, dass die Lage anders bewertet werden müsse als bisher. Deshalb soll die neu eingeführte Krankenhausampel die 7-Tage-Inzidenz als Indikator ablösen. Alle bisher an die Inzidenz gekoppelten Maßnahmen entfallen. Lediglich die 3G-Regel greift weiter ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder höher. Um die Belastung des Gesundheitssystems besser abbilden und damit eine Überforderung des Gesundheitssystems vermeiden zu können tritt ab 2. September die neue Krankenhausampel in Kraft.

Hierbei wird künftig zwischen „Stufe Gelb“ und „Stufe Rot“ unterschieden. Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Das entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner.Bei Stufe Gelb treten weitergehende Maßnahmen in Kraft wie beispielsweise eine Anhebung des Maskenstandards auf FFP2, Kontaktbeschränkungen, PCR-Tests statt Schnelltests sowie Personenobergrenzen für öffentlich und private Veranstaltungen.Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Die dann bereits geltenden Maßnahmen sollen dann umgehend verschärft werden, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Neben der Krankenhausampel als neuen Indikator gab Söder heute auch weitere Lockerungen bekannt:

  • FFP2-Maskenpflicht entfällt, medizinische Masken sind neuer Maskenstandard. Keine Maskenpflicht mehr unter freiem Himmel. Ausgenommen sind lediglich die Eingangs- und    Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen (ab 1.000 Personen)
  • Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ersatzlos.
  • Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen (Bis 5.000 Personen darf die Kapazität zu 100% genutzt werden, darüber hinaus darf 50% der weiteren Kapazität genutzt werden, maximal 25.000)
  • Keine coronabedingte Sperrstunde mehr in der Gastronomie
  • Quadratmetermäßigen Begrenzungen in Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen entfallen
  • Clubs und Diskotheken dürfen ab Oktober wieder öffnen. Der Zugang unterliegt der 3G-Regel. Statt eines Schnelltests ist aber ein PCR-Test notwendig

 

 

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