Vor drei Jahren hat die Stadt Weiden ein Haus am neuen Festplatz im Gewerbegebiet an der Neustädter Straße gekauft. Ein Lärmschutzwall war im Gespräch, doch der wäre zu teuer gewesen. Deshalb entschied sich die Stadt, das Haus künftig nur gewerblich zu vermieten, da jeder private Mieter gegen den Lärm klagen könnte. Seit Juli 2014 ist die Stadt auch fündig geworden, doch der neuen Mieter nutzte das Haus nicht rein gewerblich. Inzwischen wohnte die ganze fünfköpfige Familie dort. Die Stadt klagte schließlich gegen die Familie, worin ihr das Landgericht Weiden Recht gab. Ein Urteil vom 13. Oktober entschied, dass die Kündigung rechtens war. Nun muss die Familie ausziehen. (aw)
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