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      Urteil im Totschlagsprozess gefallen

      Bei dem 33-jährigen Niko Z. musste es wohl irgendwann zu einer Katastrophe kommen. Bereits vor 8 Jahren hatte sich seine Krankheit, seine paranoide Schizophrenie, bemerkbar gemacht. Er nahm nach einer Selbsteinweisung in eine psychiatrische Klinik Medikamente dagegen, setzte sie dann irgendwann einmal ab, als er sich gesund fühlte und tötete letztendlich in einem schizophrenen Schub seinen Vater in Grafenwöhr. Das war am 26. Mai vergangenen Jahres. Schuldfähig war er wegen seiner Krankheit nicht und so handelte beim Verfahren am Landgericht Weiden von Vorneherein um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Heute erging das Urteil. (nh)

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