
Neustadt/WN: Kein gemeinsamer Gräbergang an Allerheiligen
An Allerheiligen wird kein gemeinsamer Gräbergang im Landkreis Neustadt an der Waldnaab möglich sein. Das teilte heute das Landratsamt mit.
Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab wurde vom Gesundheitsministerium mit einem momentanen 7-Tages-Inzidenzwert von 64,6 als Risikogebiet eingestuft. Damit gelten die automatischen Beschränkungen für Hotspotregionen in Bayern. Gemäß der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt. Auch bei den an Allerheiligen organisierten Gräbergängen, bei denen sich eine Vielzahl an Menschen zeitgleich auf dem Friedhof trifft, um ihrer verstorbenen Angehörigen zu gedenken, handelt es sich um einen gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum.
Auch wenn der Inzidenzwert bis Allerheiligen auf zwischen 35 und 50 sinken und die erlaubte Personenzahl damit auf zehn Teilnehmer oder zwei Hausstände steigen würde, wäre der gemeinsame Gräbergang nicht möglich. Ein Absinken des Inzidenzwertes auf unter 35 bis Allerheiligen hält das Gesundheitsamt aufgrund des momentanen Infektionsgeschehens derzeit nicht für realistisch, so das Landratsamt.
(vl)