
Weiden: Urteil im Prozess Kindesmissbrauch gefallen
Drei Jahre und drei Monate – so lautet das Urteil gegen die 27-jährige Frau, die ihr einjähriges Baby absichtlich mit heißem Wasser überbrüht haben soll. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass dies auch wirklich so geschehen ist.
Bereits in zwei anderen Fällen kam es in ihrer Familie zu Verbrühungen eines Kindes. Damals erhielt sie zwei Jahre auf Bewährung wegen unterlassener Hilfeleistung. Sie habe das Baby in diesem früheren Fall mit ihrem damaligen Lebensgefährten nicht ins Klinikum nach Weiden gebracht, sondern in die Klinik nach Regensburg. Eine bewusste Tat konnte ihr damals nicht nachgewiesen werden. Der Vorsitzende Richter stellte die Frage in den Raum, ob es denn drei Zufälle gebe, in denen Kinder der jungen Frau wegen eines Unglücksfalls verbrüht wurden. Verurteilt wurde sie jetzt wegen Misshandlung Schutzbefohlener mit gefährlicher Körperverletzung.
Der Verteidiger der jungen Frau Matthias Haberl wartet noch die schriftliche Urteilsbegründung ab. Wahrscheinlich wird er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. In seinen Plädoyer hatte er auf fahrlässige Körperverletzung plädiert und sechs Monate auf Bewährung gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre neun Monate gefordert.
Nach dem Urteil brandete im Gerichtssaal Beifall auf, sodass der Vorsitzende Richter erst um Ruhe bitten musste, bevor er das Urteil begründete. (tb)