So., 01.11.2020 , 08:00 Uhr

1. November - Hochfest Allerheiligen

Der November gilt in der Kirche als "Totenmonat". Heute gedenken Gläubige allen Heiligen. Denn am 1. November ist das Hochfest "Allerheiligen".

Wie es der Name schnon vermuten lässt, wird ind er römisch-katholischen Kirche an Allerheiligen allen Heiligen gedacht. Dazu zählen nicht nur die bekannten Märtyrer, sondern auch alle diejenigen, die nicht offiziell heiliggesprochen wurden und nicht im Kirchenkalender stehen.

Allerheiligen - ein stiller Feiertag
Das Hochfest, das lateinisch Festum Omnium Sanctorum heißt, ist deshalb entstanden, weil es zu viele Heilige gibt, um jeden einen speziellen Tag zu widmen. In der orthodoxen Kirche wurden deshalb bereits im vierten Jahrhundert Allerheiligenfeste gefeiert. In der westlichen Kirche wurde der Tag erst unter Papst Gregor III. eingeführt. Dieser war von 731 bis 741 Gottes Vertreter auf Erden.

Allerheiligen gilt in den katholisch geprägten Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland als gesetzlicher Feiertag.

Darüber hinaus zählt Allerheiligen in zahlreichen weiteren europäischen Ländern zu den Tagen, die den religiösen Festen gelten und daher arbeitsfrei sind. Das Fest wird als stiller Feiertag begangen, weshalb Tanzveranstaltungen nicht gestattet sind. Die Menschen sind angehalten, den Tag zu nutzen, um den Friedhof und somit ihre verstorbenen Angehörigen zu besuchen.

Allerheiligen und Allerseelen - wo ist der Unterschied?
Während wir am 1. November der Heiligen gedenken, wird am 2. November - an Allerseelen - der Verstorbenen und ihrer Seelen gedacht. Dazu werden meist schon am Vortag die Gräber der Verstorbenen besucht und geschmückt. Auch an die Hoffnung auf Auferstehung soll gedacht werden. An Allerseelen werden außerdem kleine Grablichter angezündet, die als „Ewige Lichter“ Erinnerungen an den Verstorbenen zum Ausdruck bringen sollen.

Dass beide Tage aufeinander folgen, ist kein Zufall. Denn die Kirche sieht beide Gedenktage im Verbund. Im Gegensatz zu Allerheiligen ist Allerseelen aber kein gesetzlicher Feiertag und auch kein stiller Tag mit Tanzverbot.

(vl)

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