Di., 10.05.2022 , 13:58 Uhr

Amberg-Sulzbach

20 verendete Rinder: Tierhalter stellt Selbstanzeige

Auf einem Bauernhof im Landkreis Amberg-Sulzbach sind 20 Rinder wohl verhungert. Der Tierhalter stellte Selbstanzeige.

Polizei und Veterinäramt haben 20 verendete Tiere in einem Stall einer Landwirtschaft im Landkreis Amberg-Sulzbach gefunden. Drei weitere Rinder mussten in den Tagen danach euthanasiert werden, wieder drei weitere sind bei einem Landwirt in der Nähe untergekommen und werden medizinisch betreut. Der 62-jährige Tierhalter stellte Selbstanzeige, nachdem seine Schwester die toten Tiere bei ihm gefunden hat.

Am Samstagabend, des 30. April 2022, fand die Schwester des 62-jährigen Landwirts die toten Tiere im Stall. Gleich am nächsten Tag erschien sie zusammen mit ihrem Bruder bei der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg, wo dieser angab, aus gesundheitlichen Gründen seine Tiere vernachlässigt zu haben und Selbstanzeige erstattete. Die vom Veterinäramt am Sonntag, den 1. Mai 2022 vorgefundenen Zustände wiesen darauf hin, dass die Tiere mehrere Monate lang nicht ausreichend mit Wasser und Futter versorgt worden waren, sodass ein Großteil nach und nach verendete. Die genauen Todesumstände werden derzeit vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) – Pathologie in Erlangen untersucht, bevor die Ergebnisse in das amtstierärztliche Gutachten des Landratsamtes einfließen können.

Gegenüber dem Landwirt waren in den vergangenen Jahren amtlicherseits kleinere Mängel bezüglich der Tierhaltung angemahnt worden, die daraufhin behoben wurden, sodass keine weiteren amtlichen Maßnahmen notwendig waren. Sowohl die Familie des Tierhalters, die ihn regelmäßig auf dem Hof besuchte, als auch die Nachbarschaft hatte zuvor keine Auffälligkeiten wahrgenommen. Der Bauernhof befand sich äußerlich in einem gepflegten Zustand. Der 62-jährige Landwirt bewirtschaftete zuletzt alleine den Hof.

Gegen den 62-jährigen Tierhalter bereitet die Polizei Strafanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor, von Seiten des Veterinäramts wird ein Tierhalte- und Betreuungsverbot angestrebt. Der Tierhalter befindet sich in freiwilliger fachärztlicher Behandlung, wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung informiert.

(Bild: Symbolbild)

(vl)

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