Zu sehr nach „politischer Konkurrentenbeseitigung“ rieche es Merz: Ein mögliches Verbotsverfahren der AfD. Bisher hat sich der neue Bundeskanzler aus der Diskussion gehalten, trotz Druck vieler Bundestagsabgeordneter. Nun hat er den Forderungen eine Absage erteilt. Mit dieser Argumentation stimmt Merz somit mit dem Canon der AfD überein. Reinhard Mixl, AfD-Bundestagsabgeordneter aus Schwandorf, hält die Diskussion um ein Verbot für nichts weiter als den Versuch, einen politischen Gegner loszuwerden.
Diskussion in Schwandorf
In Schwandorf hat sich auch das „Bündnis gegen Rechtsextremismus“ mit dem Thema befasst. Das Ergebnis: Einstimmiger Zuspruch für einen Antrag auf ein AfD-Verbot. Sprecherin Elisabeth Hirzinger sieht die Chancen für ein erfolgreiches Verfahren so hoch wie nie zuvor. „Es muss möglich sein, Kräfte, die unsere Demokratie demontieren, zu stoppen.“
Doch ein Verbot der Partei ist rechtlich kein einfacher Weg. Die Entscheidung darüber kann nur durch das Bundesverfassungsgericht getroffen werden, nachdem entweder Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung einen Antrag gestellt haben. Und selbst wenn ein solcher Antrag gestellt wird, können bis zu einer endgültigen Entscheidung Jahre vergehen.
Zudem gibt es gewichtige Gegenargumente, die aktuell in den Medien kursieren: Die AfD sei zu groß, um einfach verboten zu werden. Und selbst ein Verbot würde ihre Wähler nicht davon abhalten, sich unter einem neuen Namen zu organisieren. Ex-Landtagsabgeordneter und Mitglied des Bündnisses gegen Rechtsextremismus, Franz Schindler, sieht das anders. Wie das Verbot der KPD in den 1950er Jahren gezeigt habe, ist es rechtlich nur schwer möglich, eine Ersatzorganisation für eine verbotene Partei zu gründen.
Eine gemäßigtere Option?
Eine weitere Diskussion rankt sich darum, ob der AfD wenigstens der Geldhahn zugedreht werden sollte. Alle größeren Parteien erhalten vom Staat finanzielle Unterstützung. Laut Mixl würden fehlende Gelder der Partei im Wahlkampf und bei Mitgliederversammlungen deutlich schaden. Franz Schindler befürwortet diese Option allerdings nicht. Seien die Voraussetzungen für Geldkürzungen gegeben, dann sei das auch für ein direktes Verbot der Fall. Und in dieser Situation würden Kürzungen schlicht nicht weit genug gehen.
Nur zwei Parteien wurden in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals verboten: Die Sozialistische Reichspartei im Jahr 1952 und die ursprüngliche Kommunistische Partei Deutschlands 1956. Womöglich könnte sich bald entscheiden, ob die AfD als dritte Partei in diese Liste mit aufgenommen wird.
(sb)