Di., 15.03.2022 , 10:56 Uhr

Steuertipp

Investments in Aktien und ETFs

Aktien und ETFs als private Altersvorsorge und Geldanlage werden immer beliebter. Worauf sie aus steuerlicher Sicht achten müssen, erklären wir Ihnen in unserem OTV-Steuertipp.

Rund 12 Millionen Menschen in Deutschland investieren in Aktien und ETFs. Jeder Sechste investiert also an der Börse, Tendenz steigend. Vor allem bei jungen Menschen. Beim Kauf von Aktien erwirbt der Käufer einen Anteil am Unternehmen. Ein ETF (exchange traded fund, börsennotierter Fond) spiegelt einen Index wider, so wie zum Beispiel den DAX. Investiert man in einen ETF erwirbt man also kleine Anteile an mehreren Unternehmen.

Einkommen aus Kapitalvermögen

Der Zugang zum Aktienmarkt ist heute wahrscheinlich so leicht wie noch nie. Durch die vielen Online-Broker und Apps kann man innerhalb weniger Minuten zum Aktionär werden. Aus steuerlicher Sicht ist wichtig:

Die Aktie und der ETF sind immer Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Aktie erzielt einen Ertrag und der ETF erzielt einen Ertrag, beide müssen immer versteuert werden.

Julia Helgert, Steuerberaterin

Der fällige Steuersatz liegt hierbei bei 25 % (zuzgl. Soli und evtl. Kirchensteuer).

Grenzwert 801 Euro
Wenn der zuständige Broker oder die zuständige Bank ihren Sitz in Deutschland haben, macht es die Sache einfacher: Dann werden die fälligen Steuern automatisch ans Finanzamt abgeführt. Grenzwert sind hierbei 801 Euro. Liegen meine Kapitalerträge innerhalb eines Jahres darunter sind sie steuerfrei.

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