Für Heiligabend und den zweiten Weihnachtsfeiertag gelten am Klinikum St. Marien Amberg folgende Sonderregelungen:
Um den Patienten im Klinikum St. Marien Amberg die Weihnachtszeit etwas angenehmer zu gestalten, hat sich der Krisenstab dazu entschieden die Besuchsregelung an Heiligabend und am 2. Weihnachtsfeiertag etwas zu lockern.
Demnach darf jeder Patient entweder an Heiligabend oder am 2. Weihnachtsfeiertag von einem Besucher für eine Stunde besucht werden. Verpflichtend für den Besuch sind das Tragen einer FFP2-Maske sowie eine ausgefüllte Eigenerklärung. Außerdem dürfen keine Krankheitssymptome vorliegen.
(vl)