Fr, 08.05.2020 , 13:02 Uhr

Amberg: Öffnung der Spielplätze

Seit vergangenem Mittwoch ist es bayernweit wieder erlaubt Spielplätze zur Benutzung zu öffnen. Da die Entscheidung dafür sehr kurzfristig fiel, war es der Stadt Amberg nicht möglich gleich am nächsten Tag alle 39 Spielflächen im Stadtgebiet freizugeben. Obwohl der dafür eingesetzte Trupp des städtischen Betriebshofes am Mittwoch sofort losgelegt hat, war es ihm unmöglich, noch am selben Tag sämtliche Absperrungen zu entfernen.

Jetzt sind allerdings die meisten Absperrungen entfernt und die meisten Spielplätze zur Benutzung wieder freigegeben. Für ein paar Spielflächen müssen dennoch noch längere Wartezeiten in Kauf genommen werden. Diese Einschränkung gilt beispielsweise für die Spielflächen an der Friedrich-Ebert-Straße, am Bürgermeister-Bartelt-Platz, in der Köferinger und der Hans-Thoma-Straße sowie am Teichweg. Denn an den dort befindlichen Eichen hat sich der Eichenprozessionsspinner eingenistet, gegen den zunächst im Rahmen einer Spritzaktion vorgegangen werden muss. Die Freigabe dieser Plätze sollte jedoch am kommenden Montag erfolgen.

Anders im Fall des Spielplatzes an der Friedlandstraße. Hier ist es wegen dauerhafter Kontamination der Bäume im benachbarten Wald durch die Allergie auslösenden Brennhaare des Spinners überhaupt nicht mehr möglich, den Spielplatz für die Kinder zu öffnen. Außerdem muss der Spielplatz an der Othmayr- und Blößnerstraße bis Ende kommender Woche geschlossen bleiben, da hier derzeit ein neues Spielgerät eingebaut wird.

Ein Ausnahmefall ist auch der Piratenspielplatz auf dem ehemaligen Gelände der Landesgartenschau. Hier wird das Gelände zwar wieder zum Spazierengehen geöffnet, der Wasserspielpatz aber muss analog der Vorgaben für die Freibäder noch geschlossen bleiben. Sämtliche Bolzplätze sowie alle Sportflächen, auf denen Mannschaftssportarten betrieben werden kann, sind von der Freigabe der Bayerischen Staatsregierung ohnehin ausdrücklich ausgenommen. Sie bleiben daher auch weiterhin gesperrt.

Das Betreiben von Einzelsportarten und damit auch das Skaten hingegen ist erlaubt. Aus diesem Grund darf der Skatepark – wenn auch unter strengen Auflagen – wieder genutzt werden. Da die Staatsregierung in ihrer Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Mai 2020 vorschreibt, dass dabei das allgemeine Abstandsgebot zwischen zwei Menschen von 1,5 Metern unbedingt eingehalten werden muss und der Sport nur allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen ausgeübt werden darf, kann die Anlage auch nur unter diesen Voraussetzungen befahren werden.

Neben den Abstandsregeln sind noch weitere Vorschriften bei der Benutzung der Spielflächen zu beachten:

– Spielplätze unter freiem Himmel dürfen Kinder nur unter aufsicht eines Erwachsenen nutzen

– Die Erwachsenen haben dafür zu sorgen, dass es zu keinen Ansammlungen kommt und wo es möglich ist, mit ausreichend Abstand der Kinder gespielt wird

(Redatkioneller Hinweis: Das Bild ist vor der Coronakrise entstanden.)

(vl)

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