Fr., 18.09.2020 , 11:33 Uhr

Amberg: 9 Jahre Haft für Totschlag

Das Schwurgericht Amberger hat heute sein Urteil gefällt: Neun Jahre Haft für Vladimir B. aus Köfering. Der Mann wurde für schuldig befunden, einen Berufskollegen am 23. Oktober 2019 in dessen Lastwagen in Burglengenfeld mit wiederholten Messerstichen unter Alkohol im Streit getötet zu haben.
„Es war eine Tat, die erschreckt, berechnend begangen mit der klaren Absicht zu töten“. Richterin Roswitha Stöber ließ keinen Zweifel daran, was sie von der Tat des 44-Jährigen Lastwagenfahrers hält, den sie heute in Amberg wegen Totschlags verurteilt hat. Es war ein Mordprozess, den sie fünf Tage lang führte, doch der Mord war nicht nachzuweisen. Zusätzlich musste das Urteil gemildert werden, weil der Angeklagte, der eine russische Dolmetscherin brauchte, Alkohol im Blut hatte.
„Der Gesetzgeber hat es noch nicht geschafft, die Vorschriften zu reformieren“, so die Richterin mit Blick auf die Paragraphen, die die Behandlung von Mord und Totschlag regeln.

Hätte der Lastwagenfahrer nicht von Anfang an vorgehabt, seinen Kollegen bei dem Streit zu töten, hätte der Mann wegen Mordes verurteilt werden können. Doch Zeugen gab es keine, der Angeklagte selbst äußerte sich kaum. Man könne „Beweise nicht durch Spekulationen ersetzen“, betonte die Landgerichtsvizepräsidentin. Es könnten immer nur Fakten die Grundlage eines Urteils sein.
Doch auch wenn es Mord gewesen wäre, hätte der Verurteilte nicht lebenslang bekommen. Durch seine starke Alkoholisierung von 3,1 Promille während der Tat wäre die Höchststrafe 15 Jahre gewesen. Deshalb verhängte das Gericht auch zusätzlich die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt nach zweieinhalb Jahren Gefängnis. Die Untersuchungshaft wird angerechnet, das heißt, der Verurteilte muss noch eineinahlb Jahre im Gefängnis verbringen, bevor er für vorausichtlich 24 Monate in einer Einrichtung für Suchtkranke zur Therapie wohnen wird. Der Rest der Strafe wird dann zur Bewährung ausgesetzt.
Entsprechend erleichtert war nach dem Urteil die Verteidigung, entsprechend enttäuscht waren die Ehefrau und die Tochter des Opfers, die als Nebenklägerinnen den Prozess verfolgt hatten.
„Eineinhalb Jahre Haft für so eine Tat, das ist für juristische Laien schwer zu verstehen, aber der Gesetzgeber will es so“, so einer der Nebenklägervertreter, Rechtsanwalt Jörg Sodan aus Regensburg.

Den Urteilsspruch nahm der Verurteilte nahezu regungslos entgegen. Fast gleichgültig, wie fast während des gesamten Prozesses. Mit einer Ausnahme: In seinem Schlusswort hatte sich der 44-Jährige bei den Angehörigen des Opfers entschuldigt.

(gb)

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