Do, 12.03.2020 , 10:37 Uhr

Amberg: Wie soll die Notfallversorgung in Deutschland neu geregelt werden?

Sie ist eine der ersten Anlaufstellen für viele Kranke – die Notaufnhame. 1028 waren laut der Kassenärztlichen Vereinigung 10,4 Millionen Fälle in deutschen Krankenhäusern gemeldet worden. Häufig sind die Notaufnahmen jedoch überfüllt. Ein Referentenentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn soll dieses Problem lösen. Künftig sollen Patienten bereits am Telefon an die richtige Versorgungsebene verwiesen werden. Zudem sollen sogenannte Integrierte Notfallzentren an ausgewählten Krankenhäusern eingerichtet worden. Dort soll dann entscheiden werden, ob ein Patient stationär oder ambulant versorgt wird.

Doch Vertreter der Krankenhäuser sehen das kritisch, denn andere Krankenhäuser, die Notfallpatienten aufnehmen würden, würden mit Abschläge von 50 Prozent der Vergütung bestraft werden.

Bereits jetzt gibt es sogenannte Bereitschaftspraxen, die dem Problem der Überfüllung entgegenwirken sollen. 110 solcher Praxen hat die Kassenärztliche Vereinigung seit 2018 in Bayern aufgebaut. Diese sind in der Nähe von Notaufnahmen zu finden und haben außerhalb der normalen Praxissprechzeiten geöffnet. Dadurch sollen beispielsweise die Wege für die Patienten so gering wie möglich gehalten werden.

Das geplante Gesetz soll bereits bis Ende 2020 verabschiedet werden. Konkretes Ziel dabei: Die Notfallambulanz der Krankenhäuser, die Rettungsdienste und die Bereitschaftsdienste der Ärzte besser zu verzahnen.

(sh)

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