Do, 19.08.2021 , 13:50 Uhr

Amberg/Schwandorf: "Egozentrischer Doppelmörder"

Lebenslang wegen Mordes in zwei Fällen. Im Prozess um das getötete Paar von Büchelkühn bei Schwandorf ist am Nachmittag das Urteil gesprochen worden.

Der 58-jährige Karlheiz R. („Mexiko-Heinz“) wurde für schuldig befunden, am 27. Juni 2020 seine Ex-Freundin (57) und deren neuen Partner (69) auf deren Terrasse beim Grillen gezielt und lange geplant überfallen und trotz Fluchtversuchen und Gegenwehr erstochen zu haben haben. Dann habe er die Leichen noch entwürdigend drapiert, „um seine Genugtuung zu dokumentieren“. Er habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, so dass Mordmerkmale erfüllt seien, so die Vorsitzende Richterin Jutta Schmiedl.

Auch Leitender Oberstaatsanwalt Joachim Diesch und die Anwälte der Angehörigen der beiden Opfer hatten lebenslange Haft wegen Doppel-Mordes gefordert.
Verteidiger Jürgen Mühl sah dagegen keine Mordmerkmale gegeben, er forderte eine zeitlich begrenzte Strafe lediglich wegen Totschlags. Die Opfer hätten ja von der Bedrohung gewusst und seien daher weder arg- noch wehrlos gewesen.

Karlheinz R. will deshalb das Urteil auch nicht hinnehmen. Er hat seinen Anwalt beauftragt Revision gegen das Urteil einzulegen. Wie Jürgen Mühl gegenüber OTV bestätigte, werde er das auch tun, jedenfalls zur Fristenwahrung. Nach Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung werde er dann endgültig entscheiden.

Alle drei Ankläger hatten in ihren Plädoyers die Verwerflichkeit der Tat angeführt. Sie sei mit normalem Menschendenken nicht nachzuvollziehen. Karlheinz R. habe die Ex-Freundin als sein Eigentum betrachtet, er habe es nicht akzeptieren können, dass sich die Frau gegen seinen Willen von ihm trennt, so Nebenklägervertreterin Claudia Schenk aus Regensburg.

Nebenklägervertreter Erwin Hubert sprach von einer „kaltblütigen rationalen geplanten und aus Tätersicht effizienten Tat“. Er habe gezielt beide töten wollen, weil er auch dem neuen Freund zeigen wollte, dass er ihm überlegen sei und die Macht habe, dem Paar das Lebensrecht abzusprechen. „Es war nichts anderes als Vergeltung für die Ablehnung durch die Frau – für die Kränkung seiner egozentrischen Eitelkeit“.

(gb)

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