Do., 20.05.2021 , 13:57 Uhr

Amberg-Sulzbach: Weitere Öffnungsschritte ab morgen

Nachdem die 7-Tage-Inidenz im Landkreis Amberg-Sulzbach seit drei Wochen stabil unter 100 liegt, sind im Landkreis ab Freitag, 21. Mai weitere Lockerungen möglich.

„Die Entwicklung des Infektionsgeschehens erscheint stabil beziehungsweise rückläufig, sodass im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter Einhaltung der erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen weitere Öffnungsschritte zugelassen sind“, heißt es in der von Landrat Richard Reisinger unterschriebenen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Amberg-Sulzbach.

So sind ab Freitag Übernachtungsangebote in Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen auch zu touristischen Zwecken wieder erlaubt. Zulässig sind im Rahmen der Übernachtungsmöglichkeiten auch gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber den Übernachtungsgästen, heißt es in der Allgemeinverfügung. Jedoch müssen die Gäste bei der Anreise und dann jede weiteren 48 Stunden einen höchstens vor 24 Stunden vorgenommenen negativen Corona-Test vorweisen.

Außerdem sind im Landkreis Amberg-Sulzbach auch touristische Bahn- und Reisebusverkehre, Stadt- und Gästeführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen möglich; Voraussetzung: ein höchstens 24 Stunden alter Corona-Test.

Der Tourismus ist für das Amberg-Sulzbacher Land ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Deswegen freue ich mich besonders, dass nach der Öffnung der Außengastronomie mit Terminvereinbarung vor gut zwei Wochen nun auch der Tourismus in der Region wieder loslegen kann und Gäste übernachten dürfen. 

Richard Reisinger, Landrat Amberg-Sulzbach

Loslegen können auch die Freibäder im Amberg-Sulzbacher Land. Laut Allgemeinverfügung können Freibäder für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und dem Nachweis eines negativen Corona-Tests ab morgen öffnen.

Kontaktfreier Sport kann mit negativem Testergebnis ab Freitag, 21. Mai auch im Innenbereich ausgeübt werden. Zudem ist unter freiem Himmel Kontaktsport für bis zu 25 Personen möglich. Voraussetzung ist hier ebenfalls ein höchstens 24 Stunden alter negativer Corona-Test. Und auch Fitnessstudios dürfen ihre Türen erneut öffnen. Um trainieren zu können, müssen die Kunden vorab einen Termin mit den Studios vereinbaren und zudem ein negatives Testergebnis vorlegen.

Neu ist auch, dass nun bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel bis zu 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen zugelassen werden. Ähnliche Regelung für Zuschauer gilt bei kulturellen Veranstaltungen. Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen ja bereits seit 10. Mai öffnen.
Zulässig sind ab Freitag, 21. Mai auch wieder musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles.

Die jeweils aktuell gültigen Rahmenkonzepte mit den erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen können auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter dem Link www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ unter dem Gliederungspunkt „Handlungsempfehlungen und Hygienekonzepte“ heruntergeladen werden.

(vl)

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