Do., 07.05.2020 , 17:05 Uhr

Weiden/Schwandorf: Neue Besuchsregelungen an den Kliniken und Krankenhäusern

Die bayerische Landesregierung hat ab kommenden Samstag Lockerungen für das Besuchsverbot in den Krankenhäusern beschlossen. Aus diesem Grund haben auch die Kliniken Nordoberpfalz AG und das Krankenhaus St. Barbara neue Konzepte zur Besuchsregelung erarbeitet.

In den Häusern der Kliniken Nordoberpfalz AG ist ab kommenden Samstag der Besuch einer festen Kontaktperson erlaubt. Dabei ist ein Besuch von Coronainfizierten oder Verdachtsfällen allerdings weiterhin nicht möglich. Die geltenden Hygieneregeln mit einem Abstand von 1,5 Metern sowie das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung müssen zwingend beachtet werden. Auch die Hände müssen beim Eingang in die Häuser desinfiziert werden.

Sollten Sie sich krank fühlen oder gar Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen, verzichten Sie bitte auf einen Besuch Ihrer Angehörigen.

(Michaela Hutzler, Medizinische Direktorin)

Die Besuche sind in den Häusern des Verbunds zwischen 10:00 und 19:00 Uhr möglich, sodass es auch Berufstätigen ermöglicht wird, ihre Angehörigen zu besuchen. Die Besuchszeit ist auf 45 Minuten begrenzt. Auch die Besucheranzahl ist begrenzt. In dem Klinikum Weiden sind 60 Besucher zeitgleich zugelassen, an den Krankenhäusern Tirschenreuth und Kemnath 20, in Vohenstrauß zehn. Daher kann es auch zu Wartezeiten kommen. Wenn möglich, sollten Sie Ihre Besuchszeit also außerhalb der Stoßzeiten am Nachmittag einplanen.

Alle Besucher müssen namentlich in den Häusern registriert und dokumentiert werden. Beim ersten Besuch erhält die feste Kontaktperson deshalb einen Besucherausweis, der ausgefüllt, an der Rezeption abgegeben und nach dem Besuch wieder abgeholt werden soll. Damit kann die aktuelle Zahl der Besucher im Haus ständig im Blick überhalten werden.

Die bisher geltenden Besuchsregelungen für die Kinderklinik, wonach beide Elternteile besuchsberechtigt sind, bleiben von der Änderung unberührt. Dies gilt auch für die Begleitung in begründeten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel Geburten. Ambulante oder vorstationäre Patienten sind von der neuen Regelung ebenso ausgenommen und erhalten entsprechend der Meldeliste der jeweiligen Abteilungen Zutritt zum Haus. Auch hier gelten weiterhin die bisherigen Hygienemaßnahmen.

Für Patientinnen und Patienten, die derzeit in der Steinwaldklinik Erbendorf im Rahmen einer Kurzzeitpflege versorgt werden, kann leider keine Besucherregelung angeboten werden, da hier hauptsächlich CoVid-19-Erkrankte und damit als infektiös geltende Personen betreut werden.

Im Krankenhaus St. Barbara in Schwandorf gelten ab kommenden Samstag folgende Regeln: : Künftig darf ein Patient einen Besucher pro Tag zwischen 14 und 18 Uhr empfangen. Die Patienten dürfen nur von Menschen über 14 Jahren und für eine Stunde besucht werden. Außerdem sollte der Besucher möglicherweise immer der selbe sein, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Besucher, die Infektionsanzeichen aufweisen oder gar an Covid-19 erkrankt sind, kann kein Besuch gewährleistet werden.

Der Zugang zum Krankenhaus ist mit Ausweis über den Haupteingang möglich. Zur Sicherheit der Besucher als auch der Patienten sind zu jeder Zeit die Hygienerichtlinien zu beachten. Grundsätzlich soll der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen stets eingehalten werden. Das Gebäude darf ausschließlich mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden, der für den gesamten Aufenthalt getragen werden muss. Außerdem ist beim Betreten und Verlassen des Gebäudes eine gründliche Händedesinfektion vorzunehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

(vl)

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