Wie weit darf Religion im öffentlichen Raum gehen? Braucht eine Demokratie Religion und darf der Staat Religionsausübung einschränken, oder muss sie besser schützen? Diesen Fragen ist ein hochkarätig besetztes Symposium im Amberger Rathaus nachgegangen. Organisiert hatte den Gedankenaustausch die Katholische Erwachsenenbildung Amberg-Sulzbach.
Wo sind die Grenzen der Religionsausübung? Welches Selbstbestimmungsrecht haben Religionsgemeinschaften und welchen Nutzen kann der Staat aus Religionsfreiheit ziehen. Das waren nur einige der Fragen, zu denen die hochkarätigen Referenten Stellung nahmen.
Eine Demokratie müsse auch ihre verschiedenen Religionen und deren Ausübung schützen, so Bayerns Innenminister Joachim Herrmann in seiner Rede.
Gerade in Zeiten von wiederaufkeimendem Antisemitismus und Angriffen auf religiöse Minderheiten müssten solche Diskussionen über Religionsfreiheit wie jetzt in Amberg geführt werden. Niemand dürfe sich wegen seines Glaubens verstecken müssen, so Bundestagsvizepräsident a.D. Johannes Singhammer.
In einer Demokratie muss jeder Mensch das Recht auf religiöse Selbstbestimmung haben – diese Meinung vertritt auch Dr. Elgis Levits, ehemaliger Staatspräsident von Lettland und früherer Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ein Staat müsse pfleglich mit seinen Religionsgemeinschaften umgehen.
Mehr Verständnis schaffen und den Dialog vertiefen zwischen Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft – Das Amberger Symposium zur Freiheit der Religionsausübung hat dazu einen Beitrag geleistet.
(db)