Di., 06.06.2023 , 15:05 Uhr

Sulzbach-Rosenberg

Aus Nachlass wird Strafanzeige: Mit zwei Langwaffen zur Polizei

Ein Mann brachte zwei Gewehre aus dem Nachlass seines Vaters zur Polizeidienststelle. Ohne Waffenschein ist das aber eine Straftat.

Ein böses Erwachen erlebte am Montagvormittag (05.06.2023) ein 40-jähriger Amberger: Mit zwei Kleinkalibergewehren aus dem Nachlass seines im Landkreis Amberg-Sulzbach verstorbenen Vaters ging er zur Polizeiinspektion, um die Waffen zur Verwertung bzw. Vernichtung zu übergeben. Einen Waffenschein zum Führen dieser Waffen besaß der Amberger nicht. Und allein der Transport der Waffen fällt schon unter den Rechtsbegriff des Führens einer Waffe. Das bedeutet: Den Polizisten blieb nichts anderes über, als ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz – wie es die Polizei Sulzbach-Rosenberg in ihrer Mitteilung ausdrückte – gegen den Mann einzuleiten.

Zwar beteuerte der Mann, dass er nicht gewusst habe, dass er die Gewehre nicht transportieren darf, bekanntlich schützt Unwissenheit jedoch nicht in jedem Fall vor einer Strafanzeige. Jetzt muss sich der Mann vorwerfen lassen, dass er sich nicht an die zuständigen Behörden gewandt hat. Das wäre das Sachgebiet für Sicherheitsangelegenheiten beim Landratsamt (Waffenbehörde) oder die Polizei gewesen. Sie hätten dem Mann erklären können, wie er mit den Gewehren nun richtig umgeht. Die Waffenbehörde kann Einzelerlaubnisse zum Transport der Waffen aussprechen. In Einzelfällen können erlaubnispflichtige Waffen auch von der Polizei abgeholt und zur Vernichtung gebracht werden.

(Bild: Symbolbild/Pixabay)

(vl)

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