Di., 21.11.2023 , 14:25 Uhr

OTV-Steuertipp

Außergewöhnliche Belastungen

„Außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angeben? Wir zeigen Ihnen heute worauf Sie achten müssen.

Wer seine Steuererklärung macht, der ist zwangsläufig auch schon auf die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ gestoßen. Worum es dabei geht? Unsere Steuerexpertin Julia Graml klärt auf. „Das Finanzamt definiert als außergewöhnliche Belastungen beispielsweise Krankheitskosten, Pflegekosten, bei Behinderungen den Grad der Behinderung. Gegebenenfalls können auch Bestattungskosten darunter fallen.“ Dafür müssen die Bestattungskosten höher liegen, als das Erbe. Ein Beispiel: Liegen die Bestattungskosten bei 5.000€ und das Erbe bei 2.000€. Dann können die 3.000€ Differenz als Außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Wichtig ist, dass bei Medikamenten immer ein Rezept vorliegt. Ohne Rezept ist es sehr gut möglich, dass das Finanzamt mir die angegebenen Krankheitskosten streicht. Außerdem: bis zu einem gewissen Betrag müssen alle Kosten selber bezahlt werden. „Das nennt das Finanzamt zumutbare Belastungen“, so Julia Graml.

Um auf Nummer sicher zu gehen lohnt sich auf jeden Fall der Gang zum Steuerberater ihres Vertrauens.

(ac)

außergewöhnliche Belastungen Belege Finanzamt Finanzen Oberpfalz Oberpfalz TV OTV Steuererklärung Steuern; Steuerberater Steuertipp

Das könnte Dich auch interessieren

18.02.2025 OTV-Steuertipp: Die digitale Steuererklärung Die Steuererklärung digital zu erledigen ist heute so einfach wie nie. Beim Bundesfinanzministerium gibt es alle nötigen Unterlagen und Vorlagen zum Download, die dann auch in digitaler Form ans Finanzamt überstellt werden können. Dass es noch einfacher und schneller geht, damit werben viele Onlineanbieter. Minimaler Zeitaufwand, maximale Erstattung. Aber stimmt das auch? OTV-Steuerexperte Thomas Rumpler 17.12.2024 OTV-Steuertipp: Spenden von der Steuer absetzen Weihnachten ist die Zeit der Nächstenliebe und Großzügigkeit. Das zeigt sich auch jedes Jahr aufs neue in der Spendenbereitschaft der Menschen. 2023 wurden allein im Dezember rund 920 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen und Projekte gespendet. Viel Geld für einen guten Zweck, aber auch der Spender selbst kann davon profitieren. Bei der Steuererklärung. Denn: Spenden 18.11.2025 OTV-Steuertipp: Am Jahresende nochmal Steuern sparen Weihnachten steht schon vor der Tür und dann ist Silvester auch nicht mehr weit. Das Jahr biegt auf die Zielgerade und damit endet auch wieder ein Steuerjahr. Letzte Chance also jetzt nochmal Steuern zu sparen. Das geht für Unternehmer und Privatpersonen. Bei Unternehmern ist die Gewinnermittlungsmethode entscheidend. Bei einer Einnahmeüberschussrechnung gibt es nämlich zum Jahresende 16.09.2025 OTV Steuertipp – Die Pendlerpauschale Rund 20 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten nicht in der Gemeinde in der sie wohnen und pendeln deshalb mehrmals die Woche in die Arbeit. Mehr als sieben Millionen davon legen dabei mehr als 30 Kilometer zurück und immer noch 2,3 Millionen Menschen nehmen sogar 100 Kilometer oder mehr an Arbeitsweg in Kauf. Umso weiter der