Mi., 09.10.2024 , 14:50 Uhr

AUTO AUFGEBROCHEN – UND JETZT? TIPPS FÜR SCHNELLES UND RICHTIGES HANDELN

253.695 polizeilich erfasste Diebstähle an oder aus Kraftfahrzeugen. Das sind die ernüchternden Zahlen aus der Kriminalstatistik für 2023. Zudem ist es nur der offizielle Wert. Nicht erfasst sind all jene Ein- bzw. Aufbrüche oder deren Versuche, die niemals angezeigt wurden.

Tatsache ist, Kriminelle nehmen nicht nur eine ganz erhebliche Anzahl von Fahrzeugen „im Ganzen“ mit, sondern sie greifen ebenso gerne zu, wenn der Wagen nur ein Behältnis für andere Wertgegenstände ist. Dann ist ebenso schnelles und richtiges Handeln ebenso wichtig, als wenn die Garage geleert wurde.

Das Wichtigste für Dich in Kürze:

 

Diebstähle unwahrscheinlicher machen

Der alte Satz „Gelegenheit macht Diebe“, gilt beim Diebstahl aus dem Auto oder von daran montierten Teilen (etwa den Felgen oder Airbags) nach wie vor besonders stark. Bedeutet, indem derartige Gelegenheiten reduziert werden, lässt sich automatisch die Wahrscheinlichkeit senken, zum Opfer zu werden:

Zudem sollte der Wagen mindestens teilkaskoversichert sein. Nur dann werden festinstallierte Zubehörteile und Aufbruch-bedingte Schäden ersetzt. Aber: Was sonst lose im Fahrzeug liegt und gestohlen wurde, wird nur durch einen Vollkaskoschutz ersetzt.

Doch was tun, wenn alle genannten Maßnahmen nicht fruchten? Wenn man an sein Auto kommt, eine Scheibe eingeschlagen, die obere Türkante nach außen geknickt wurde oder der definitiv zuletzt verriegelte Wagen aufgeschlossen dasteht? Dann geht es folgendermaßen richtig weiter:

Schritt 1: Die Tat sicher feststellen

Wenn die obere hintere Ecke der Fahrer- oder Beifahrertür weit von der B-Säule absteht (der sogenannte Diebes-Knick), dann ist ein Diebstahl unzweifelhaft. Doch schon, wenn eine Scheibe demoliert wurde, könnten es ebenso „nur“ Vandalen gewesen sein. Und ist der Wagen bloß nicht verriegelt, könnte sogar nur die eigene Erinnerung trügen – oder wurde der Schlüsselknopf vielleicht bloß beim Weggehen versehentlich in der engen Hosentasche aktiviert.

Da die Schritte nach einem Einbruch weitreichend und umfangreich sind, gilt es zunächst einmal, sich überhaupt die Gewissheit eines Einbruchs samt Diebstahl, respektive einer Straftat, zu verschaffen. Was besonders häufig aus Autos gestohlen wird:

Dazu natürlich unterschiedlichste persönliche Wertgegenstände zwischen Sneakern und Laptop.

Aber: Diese Gewissheit sollte man sich unbedingt nur streng entlang der Regeln des nächsten Schritts verschaffen.

Schritt 2: Bloß keine Spuren verwischen

Gerade heute, in Zeiten unterschiedlichster Analysemethoden, gibt es recht gute Chancen dafür, dass die Täter Spuren hinterlassen haben – selbst, wenn Sie durch Einweghandschuhe keine Fingerabdrücke hinterließen.

Für Fahrzeughalter bedeutet das: Finger weg!

Ein Einbruch ist zu vermuten? Dann sollte er nur mittels Blicks ins Fahrzeuginnere bestätigt werden. Ist es dafür nicht hell genug, hilft die Handy-Taschenlampe.

Wichtig: Lieber die Polizei auf Verdacht rufen als durch ein zweifelsfreies Bestätigen des Einbruchdiebstahls womöglich die einzige verwertbare Spur zu ruinieren – etwa eine Täter-Wimper, die beim Aussteigen an der Fahrzeughalter-Hose klebenbleibt.  Keine Sorge, wohl können Fehlalarme den Alarmierenden Geld kosten. Wer jedoch die Beamten „nach bestem Wissen und Gewissen“ alarmiert, diese aber dann feststellen, dass es keinen Einbruch gab, der muss nur in den seltensten Fällen dafür finanziell geradestehen.

Schritt 3: Polizei anrufen

Selbst, wenn nicht wirklich klar ist, ob es Diebe oder Vandalen waren, muss der nächste Handlungsschritt darin bestehen, die Staatsmacht zu alarmieren. Das ist schon aus rein versicherungsrechtlichen Gründen völlig unabdingbar: Damit die Versicherung einen wie auch immer gearteten Einbruch- oder Diebstahlschaden zahlt, benötigt sie zwingend ein polizeiliches Protokoll über eine Anzeige.

Doch wie vorgehen?

Ebenfalls richtig wäre es, sich an die Online-Wache der jeweiligen Polizei zu wenden. Sie ist explizit auch für Diebstähle rund ums Fahrzeug zuständig.

Je nach spezifischen Umständen werden entweder zuerst normale (d.h. uniformierte) Streifenbeamte kommen oder (wahrscheinlicher) deren zivil gekleidete Kollegen von der Kriminalpolizei – Einbruch und Diebstahl fallen in deren Metier. Diese Beamten werden in jedem Fall Fragen stellen, daher bitte in der Nähe bleiben und sich zu erkennen geben.

Wichtig 1: Ob und wie sich die Spurenerfassung gestaltet, hängt von den genaueren Umständen ab. Es ist daher durchaus möglich, dass der Wagen in die polizeiliche Sicherstellung überführt wird, weil er dort besser untersucht werden kann als beispielsweise am Straßenrand. Also bitte nicht damit rechnen, den Wagen bald wieder nutzen zu können.

Wichtig 2: Zwar werden die Beamten eigene Fotos schießen, auf die man beispielsweise für Versicherungszwecke Zugriff erhält. Einfacher wird es jedoch, wenn der ganze Tatort selbst fotografiert wird.

Schritt 4: Versicherungsrelevante Unterlagen zusammenstellen

Diese Tätigkeit kann prinzipiell schon beginnen, wenn die Polizei alarmiert wurde. Hierbei geht es insbesondere darum, der Versicherung Anhaltspunkte über den Wert des Diebesguts machen zu können.

Wenn beispielsweise das Handy entwendet wurde, wäre es sehr gut,

vorlegen zu können. Allerdings sprechen wir in der Praxis von einem längerdauernden Prozess, weil verschiedene Unterlagen eingereicht werden müssen.

Aber: Grundsätzlich sollte die Versicherung frühzeitig alarmiert werden. Das bedeutet, mindestens zeitnah die Kundenhotline anrufen, dabei seine Versicherungsdaten bereithalten und sozusagen ankündigen „Auto wurde aufgebrochen, Polizei ist alarmiert“. Dann kann der Versicherer bereits die ersten Schritte seinerseits in die Wege leiten.

Schritt 5: Werkstatt aufsuchen

Die Polizei wird alle verwertbaren Spuren aufnehmen. Mitunter ist es deshalb sogar nötig, eigene Fingerabdrücke usw. abzugeben, damit die Beamten wissen, was zum Halter oder legitimen Mitfahrern gehört und was keiner dieser Personen zugeordnet werden kann.

Wenn sie damit jedoch fertig ist, wird der Wagen in der Regel wieder freigegeben. Für den Halter bedeutet das, selbst bei einem noch nicht abschließenden „Go“ der Versicherung wenigstens das Allernotwendigste beheben zu lassen. So lässt sich beispielsweise eine Notverglasung einsetzen – ein Provisorium, um Mindestschutz zu gewährleisten, bis „richtige“ Scheiben eingebaut oder beispielsweise die beschädigte Tür getauscht werden kann.

Jetzt ist ebenfalls der richtige Zeitpunkt, um von den Profis einen Kostenvoranschlag für die zu erwartenden Reparaturen einzuholen. Diese Unterlagen müssen zeitnah der Versicherung zukommen gelassen werden. Gibt sie grünes Licht, kann dann die eigentliche Schadensbeseitigung erfolgen.

Wie stehen die Chancen, die Kriminellen zu schnappen?

Wer einen solchen Einbruch anzeigt, der will damit in der Regel nicht nur die Versicherungsleistung sicherstellen, sondern ebenso eine Bestrafung der Täter ermöglichen.

Während die Teil- oder Vollkaskoallerdings in den allermeisten Fällen ihrer Verpflichtung anstandslos nachkommen wird, ist die Chance auf Genugtuung durch Verurteilung der Täter eher gering. In den jüngst zurückliegenden Jahren wurden lediglich ungefähr zehn Prozent aller Fälle aufgeklärt. Wobei „aufgeklärt“ nicht heißt, jemand wird vom Richter verurteilt. Da es in Deutschland eine Trennung von Exekutive (Polizei) und Judikative (Gerichte bzw. Richter) gibt, fokussiert sich der Aufklärungsbegriff nur auf die Polizei.

Als aufgeklärt gilt ein Fall bereits, wenn wenigstens ein Tatverdächtiger mit hinreichender Sicherheit namentlich ermittelt werden konnte. Mit dem letztlichen Nachweis, ob er wirklich der Täter war oder ob er gar verurteilt wird, hat das aber nichts zu tun.

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