Mi., 18.12.2019 , 12:52 Uhr

Bayern: Bundesnetzagentur legt Trassenkorridor für Abschnitt des SuedOstLink fest

Es ist eines der umstrittensten Vorhaben unserer Zeit: Der Bau der Stromtrasse „SuedOstLink“ von Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt bis Isar in Bayern. Bis zuletzt kämpften die Gegner gegen die Trasse oder für einen anderen Verlauf. Nun hat die Bundesnetzagentur heute eine Entscheidung gefällt. Sie hat den Trassenkorridor für den zweiten Abschnitt der Gleichstromverbindung festgelegt.

Der zweite Abschnitt beginnt bei Hof, verläuft dann östlich von Marktredwitz und Weiden und endet bei Schwandorf. 137 Kilometer ist dieses Teilstück des SuedOstLink lang. Der festgelegte Trassenkorridor selbst ist 500 bis 1.000 Meter breit. In diesem Bereich soll die Gleichstromverbindung ausschließlich als Erdverkabelung verlegt werden – das heißt es in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.

Insgesamt folgt die Bundesnetzagentur in ihrer Festlegung in „weiten Teilen dem Vorschlag des Vorhabenträgers TenneT TSO GmbH“. Lediglich bei Marktredwitz hat sich die Bundesnetzagentur laut eigener Aussagen für einen abweichenden Trassenkorridor entschieden. Als Grund hierfür nennt sie, dass sie den von TenneT vorgeschlagenen Verlauf für wasserrechtlich nicht genehmigungsfähig hält.

Zudem soll der SuedOstLink östlich von Hof mit der Autobahn 93 gebündelt werden. Konkret verläuft der festgelegte Trassenkorridor östlich an Gattendorf vorbei über zehn Kilometer entlang der Autobahn. Diese Entscheidung könnte einige Menschen enttäuschen, denn immer wieder wurde die Forderung laut, den SuedOstLink vermehrt mit der A 93 zu bündeln. (nh)

Wie es nun weiter geht, dazu heißt es in der Pressemitteilung:

„Nach Abschluss der Bundesfachplanung folgt nun das Planfeststellungsverfahren. In diesem Genehmigungsschritt werden der genaue Leitungsverlauf innerhalb des Trassenkorridors und die technische Umsetzung der Stromleitung festgelegt. TenneT hat den Antrag auf Planfeststellung nach Kenntnissen der Bundesnetzagentur bereits parallel zum Bundesfachplanungsverfahren vorbereitet und dürfte diesen in Kürze einreichen.“
(Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur)

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