Di, 30.06.2020 , 09:08 Uhr

Bayern: Strategie bei Corona-Tests - "schneller, kostenlos und für jedermann"

„Wir bleiben vorsichtig“, so Markus Söders eröffnende Worte bei der heutigen Pressekonferenz.
Nach wie vor sei die Situation auch in Bayern sehr „zerbrechlich“.

Deshalb gebe es aktuell auch keine grundlegenden neuen Lockerungen – bis auf eine Ausnahme im Kulturbereich. In Kinos, Theaters etc. gelte nun dasselbe System wie in der Kirche während eines Gottesdienstes. Sitzt man auf seinem Platz, so sei nun keine Maskenpflicht mehr notwendig.

Weiter erklärte Söder, dass die Präventionsmaßnahmen bayernweit ausgeweitet werden. Und zwar in Form von schnellen, kostenlosen Corona-Tests für jedermann. Dies sei die einzige Chance, um Infektionsketten zu unterbrechen und einzudämmen, so die Worte des Ministerpräsidenten. Aktuell habe Bayern sowieso schon eine höhere Testquote als der Bundesdurchschnitt – derzeit 10.000 Tests am Tag.
Die Kapazität solle jedoch auf 30.000 Tests pro Tag erhöht werden. Im Rahmen dieses Systems seien auch umfassende freiwillige und regelmäßige Reihenuntersuchungen bei bestimmten Berufsgruppen möglich – wie etwa bei medizinischen Personal, bei Lehrern/Erziehern oder bei der Polizei.

Söder betonte zudem, dass ein Corona-Test keine Verpflichtung sei. Doch jeder könne nun das Angebot der bayerischen Staatsregierung nutzen und es entsprechend wahrnehmen. Die Kosten werden derzeit auf 200 Millionen Euro geschätzt.

Zudem sollen umfassende Antikörpertest-Studien weiterentwickelt werden.

„Nur umfassende Tests ermöglichen ein klares Bild“, so Söder abschließend.

(cg)

Zur Ergänzung der Bericht aus der Kabinettssitzung:

1. Bayerische Teststrategie zur Bewältigung der Corona-Pandemie / Testungen zum Schutz bei akutem Infektionsgeschehen / Testungen zur Sicherheit der Bewohner Bayerns / Testungen zur Prävention in infektionsgefährdeten Bereichen

Der Ministerrat hat heute zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Teststrategie für Bayern beschlossen und wird damit die bereits von der Staatsregierung beschlossenen Testungen weiter massiv ausbauen. Der Freistaat Bayern setzt bei seiner Strategie auf den Dreiklang der Ziele „Schutz, Sicherheit und Prävention“.

A. Testungen zum Schutz bei akutem Infektionsgeschehen
a. Testung symptomatischer Patientinnen und Patienten
Zur schnellen Erkennung von Erkrankten hat die Testung von Personen mit einschlägigen Symptomen, die auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus hindeuten, oberste Priorität.

b. Kontaktpersonen der Gruppe I
Um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen, testen die Gesundheitsämter enge Kontaktpersonen von Erkrankten so früh wie möglich am ersten Tag der Ermittlungen und dann erneut fünf bis sieben Tage nach der Erstexposition.

c. Bekämpfung von Ausbruchsgeschehen
Im Rahmen von Ausbruchsgeschehen führen die Gesundheitsämter auch weiterhin systematisch Reihentestungen aller betroffenen Personen durch, um insbesondere vulnerable Personengruppen zu schützen, bei denen situationsbedingt ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.

B. Testungen zur Sicherheit der Bewohner Bayerns
a. Bayerisches Testangebot ab 01.07.2020
• Testungen für die Bewohner Bayerns, sich auch ohne Symptome freiwillig testen zu lassen.
• Die Testungen sind jederzeit möglich; eine Obergrenze für Testungen pro Person gibt es nicht.
• Die Testungen werden durch Vertragsärzte durchgeführt.
• Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) übernimmt die Kostenabrechnung für den Freistaat Bayern.
• Die Kosten trägt vollständig der Freistaat Bayern.

b. Insbesondere: Testangebot an Erzieherinnen und Erzieher und Lehrkräfte
• Am 01.07.2020 starten die 9.800 bayerischen Kindertageseinrichtungen in den eingeschränkten Regelbetrieb. Dies soll mit Reihentestungen begleitet werden.
• Eine einmalige Reihentestung von Lehrkräften und sonstigem Unterrichtspersonal im Sinn von Art. 60 BayEUG findet zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 statt.
• Der erste Termin für die Fach- und Ergänzungskräfte soll ab Juli bis Ende August, der zweite Termin nach dem Beginn des neuen Kindergartenjahres stattfinden.
• Was die Lehrkräfte und das sonstige Unterrichtspersonal betrifft, soll an jeder Schule möglichst innerhalb der ersten vier Wochen nach Unterrichtsbeginn eine Testung angeboten werden.
• Die Kosten trägt jeweils der Freistaat Bayern.
• Organisation der Testungen erfolgt durch Träger bzw. Leitungen der Einrichtungen oder der Schulen vor Ort.
• Teilnahme an Testungen ist freiwillig.

C. Testungen zur Prävention in infektionsgefährdeten Bereichen Diese Testungen als dritte Säule der Teststrategie richten sich insbesondere an folgende Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen

a) Alten- und Pflegeheime
• Der öffentliche Gesundheitsdienst veranlasst unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage die Testung durch einen Vertragsarzt.
• Träger organisieren die Testungen vor Ort in den Einrichtungen.
• Getestet wird
o Personal bei erstmaliger Arbeitsaufnahme und danach regelmäßig;
o Bewohnerinnen und Bewohner stichprobenartig und bei (Wieder-) Aufnahme und Rückverlegung.

b) Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
• Der öffentliche Gesundheitsdienst veranlasst unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage die Testung durch einen Vertragsarzt.
• Betroffen: vollstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (z. B. Wohngruppen) sowie teilstationäre Einrichtungen (z. B. Werk- und Förderstätten für behinderte Menschen, heilpädagogischen Tagesstätten).
• Träger organisieren die Testungen vor Ort in den Einrichtungen.
• Getestet wird
o Personal bei erstmaliger Arbeitsaufnahme und danach regelmäßig;
o Bewohnerinnen und Bewohner stichprobenartig und bei
(Wieder-)Aufnahme und Rückverlegung.

c) Ambulante Eingliederungshilfe
• Der öffentliche Gesundheitsdienst veranlasst unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage die Testung durch einen Vertragsarzt.
• Träger organisieren die Testungen vor Ort in den Einrichtungen, falls Einrichtungen vorhanden sind, in welchen die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe erbracht werden (z. B. Beratungsstellen, Frühförderstellen, Tagesstätten). Falls die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe nicht in einer Einrichtung erbracht werden, sollen die Testungen in einer Arztpraxis erfolgen. Soweit das Aufsuchen einer Arztpraxis im Einzelfall unzumutbar ist, erfolgt ausnahmsweise die Testungen im Rahmen eines Hausbesuchs.
• Getestet wird
o Personal bei erstmaliger Arbeitsaufnahme und danach regelmäßig;
o Leistungsempfängerinnen und -empfänger stichprobenartig und bei (Wieder-)Aufnahme und Rückverlegung.

d) Krankenhäuser
• Beschäftigte im Krankenhaus können sich unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage in Absprache mit dem Krankenhausträger auf Veranlassung des Gesundheitsamtes testen lassen.
• Träger organisieren die Testungen der Beschäftigten, nach Möglichkeit vorrangig durch im Krankenhaus tätige Ärzte.
• Getestet werden können
o neu einzustellende Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit,
o bereits im Krankenhaus beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Abhängigkeit von dem lokalen Infektionsgeschehen sowie der konkreten Infektionsgefahr.
• Patienten können auf Veranlassung des Krankenhauses gemäß den bundesrechtlichen Bestimmungen bei Aufnahme ins Krankenhaus und / oder während des Krankenhausaufenthalts getestet werden.

D. Testung in Risikogebieten
Ergänzt wird die Testung von Einrichtungen durch weitere spezielle Testungen:
Asymptomatische Personen, die sich in einem Gebiet mit einer hohen Zahl von Erkrankungen (mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen) aufhalten oder aufgehalten haben, werden stichprobenartig getestet.

E. Kritische Infrastruktur
Die Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration, der Justiz sowie für Familie, Arbeit und Soziales organisieren für die Polizei sowie die Justizvollzugsanstalten und den Maßregelvollzug weitere Reihentestungen.

F. Anlassbezogene Reihentestungen
Weitere anlassbezogene Testkonzepte, wie z. B. für Schlachthöfe, fleischverarbeitende Betriebe oder landwirtschaftliche Betriebe mit Saisonarbeitern, werden entsprechend den aktuellen Erfordernissen angeordnet.

(PM Staatsregierung)

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