Mo, 10.05.2021 , 13:19 Uhr

Bayern: Lockerungen im Bereich Kunst & Kultur und Tourismus ab dem 21. Mai

Im Freistaat geht es allmählich voran: In Regionen mit niedrigen Corona-Zahlen dürfen ab heute beispielsweise die Biergärten wieder öffnen. Doch wie sieht es in den Bereichen Tourismus und Kunst & Kultur aus? Das bayerische Kabinett hat unter anderem darüber per Video-Schalte beraten und die neuesten Beschlüsse im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgegeben.

Zuallererst betonte CSU-Staatskanzleichef Florian Herrmann, dass die Corona-Pandemie natürlich noch nicht vorbei sei. Dennoch dürfe man optimistisch sein, denn die bayernweiten Inzidenzwerte würden sich seit zwei Wochen positiv entwickeln. „Eine leichte und stetige Entspannung hat sich entwickelt. Wir sind definitiv auf einer Zielgeraden, aber wir wissen natürlich nicht, wie lange diese Zielgerade ist“, erklärte Herrmann. „Die Maßnahmen, die wir letzte Woche beschlossen haben, sind aber auf jeden Fall gerechtfertigt“, betonte der Staatskanzleichef weiter. Die Regeln können nun also verantwortungsvoll umgesetzt werden.

Die neusten Beschlüsse der Staatsregierung

1. Tourismus: Ab dem Pfingstwochenende können Beherbergungsbetriebe, wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze auch für touristische Zwecke öffnen. Dabei ist eine Anreise in die Beherbergungsbetriebe schon am Freitag, den 21. Mai 2021, möglich. 
Voraussetzung ist dabei ein negativer aktueller Corona-Test (vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test, vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise sowie jeweils alle weiteren 48 Stunden. 
Gastronomische Angebote von Beherbergungsbetrieben auch im Innenbereich sind dabei nur für Hotelgäste und nur bis 22 Uhr zulässig. Zulässig sind im Rahmen des Beherbergungsbetriebs außerdem Kur-, Therapie- und Wellnessangebote.

– Ab dem 21. Mai sind außerdem folgende touristische Angebote zulässig: Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre,
Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie Außenbereiche von medizinischen Thermen.

– WICHTIG: Geimpfte und genesene Personen und Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen.

2. Kunst und Kultur: Laien- und Amateurensembles sind ein Eckpfeiler des reichen kulturellen Lebens und der Veranstaltungslandschaft in Bayern. Der Ministerrat beschließt daher, dass ab dem 21. Mai Proben für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten möglich sind. Voraussetzung: Eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100 und die Einhaltung von Hygienekonzepten.

3. Einreise-Quarantäneverordnung: 
Der Bund hat angekündigt, von seiner Ermächtigungsgrundlage zur Regelung einer bundesweit einheitlichen Einreise-Quarantäneverordnung durch Erlass einer neuen Corona-Einreiseverordnung in naher Zukunft Gebrauch zu machen. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Notwendigkeit der bisherigen bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die bayerische Einreise-Quarantäneverordnung aufheben, sobald die Neufassung der Corona-Einreiseverordnung des Bundes in Kraft getreten ist.

Im Anschluss an die Verkündung der neuesten Beschlüsse sprach Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. „Wir haben heute Gott sei Dank 14 Landkreise, bei denen die Außengastronomie geöffnet werden kann. Die Stadt München wird hoffentlich ab Mittwoch dazugehören. Und wir hoffen natürlich, dass sich die Lage weiter positiv entwickelt und die Zahlen weiter sinken werden“, so Aiwanger.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek stellte kurz danach das Thema „Impfen“ und konkret den Impfstoff Johnson & Johnson in den Mittelpunkt. „Es ist ein Impfstoff, der ähnlich wie Astrazeneca behandelt werden muss. Der große Vorteil ist, dass nur ein Impfstoff notwendig ist“, erklärte Holetscheck. Im Moment werde über den Einsatz im Freistaat beraten – auch mit Ärzten. Zudem werden über den Impfstoff Sputnik V werde weiter gesprochen. „Im Falle von Sputnik V kommt es jetzt natürlich auf die Zulassung an“, so der Gesundheitsminister.

(cg / Pressebericht der Bayerischen Staatskanzlei)

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