Di, 05.05.2020 , 11:52 Uhr

Bayern: Exit-Strategie aus der Coronakrise

„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für ein vorsichtiges Öffnen“ – das hieß es heute Mittag von Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU). Er hat bei der Pressekonferenz den weiteren Corona-Fahrplan für Bayern vorgestellt. Denn die Erfolge seien eindeutig. Zu Beginn habe es ein explosionsartiges Infektionsgeschehen gegeben, jetzt sei Corona unter Kontrolle: „Wir hatten zu Beginn Wachstumsraten täglich von 30 Prozent, jetzt – heute der aktuelle Stand – 0,4 Prozent“ – erläuterte der Ministerpräsident. Daher sah er, in Absprache mit Experten, Virologen und dem Landesamt für Gesundheit, nun den Zeitpunkt gekommen, weitere Lockerungen bekannt zu geben.

„Wir werden schrittweise – ganz vorsichtig – öffnen, zeitlich später als andere und mit einem Konzept und keinem Stückwerk“ – so beschrieb der Ministerpräsident den Bayernplan der nächsten Wochen bis Pfingsten. Man lasse nach wie vor Vorsicht an oberster Stelle walten, betonte er. Deswegen werde in längeren Zeitachsen und einer atmenden Strategie geplant. Das bedeutet, sind die Zahlen bis zum nächsten Schritt gut, werden die Pläne eingehalten, gibt es eine Verschlechterung der Coronazahlen, werden die Maßnahmen dementsprechend angepasst, so die Erklärung des Ministerpräsidenten. Außerdem werden die Regeln regional getroffen.

Der Fahrplan für den Mai sieht vorerst folgendermaßen aus:

– Ausgangsbeschränkung wird zu Kontaktbeschränkung

Die Ausgangsbeschränkung wird ab morgen (06.05.2020) zu einer Kontaktbeschränkung umgewandelt. Das bedeutet, der 1,5 Meter-Abstand, das Distanzgebot und die eine Kontaktperson bleiben bestehen, aber erlaubt ist es ab morgen, Verwandte zu besuchen. Sowohl Zuhause als auch im öffentlichen Raum. Die neue Regelung lautet konkret:

Mit Wirkung ab dem 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.
Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

– Alten- und Pflegeheimen:

Ab kommenden Samstag ist es möglich, Angehörige in Alten- und Pflegeheimen zu besuchen – damit wird das bestehende Besuchsverbot gelockert. Voraussetzung sind dafür, das Tragen einer Maske, das EInhalten des Sicherhietsabstands, feste Besuchszeiten und eine maximale Besucheranzahl. Wenn möglich, sollen die Treffen in der Öffentlichkeit sein. Hier die Details laut Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei:

Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.
Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person.
Die Einrichtungen haben Schutz- und Hygienekonzepte (insbesondere hinsichtlich Vorkehrungen zu kontrolliertem Zugang, Besuchszonen und Besucherräume) vorzulegen. Für Personal und Bewohnern bzw. Patienten sind regelmäßige Testungen sicherzustellen.
Das Gesundheitsministerium wird in Abstimmung mit dem Sozialministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich der Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser (insbes. Besuchsregelungen) erarbeiten.

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

– Spielplätze werden ab morgen (6. Mai) geöffnet – jedoch keine Bolzplätze

– Kindertagesbetreuung:

Bis Pfingsten sollen rund 50 Prozent der Kinder in der Kita sein, das betonte heute der bayerische Ministerpräsident in der Pressekonferenz. Konkret sieht der Plan hierfür folgendermaßen aus:

Auch bei einem schrittweisen Hochfahren der Kindertagesbetreuung steht im Vordergrund, feste, kleine Gruppen zu bilden. Nur so können Infektionswege nachverfolgt und durch Quarantänemaßnahmen unterbrochen werden. Auf dem Weg zum „Hochfahren“ sollte deshalb der Kreis der betreuten Kinder behutsam und schrittweise erweitert werden.
In einem ersten Schritt können folgende Ausweitungen in Richtung eines erweiterten Notbetriebes erfolgen:
• Öffnung der Tagespflege: In der Tagespflege werden maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreut. Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen.
• Öffnung von Waldkindergärten
• Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf (§ 27 SGB VIII) und Kindern mit Förderbedarfen.

• Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung
• Betreuung von Hortkindern der 4. Klasse
• Betreuung von Kindern studierender Alleinerziehender.

Außerdem sollte privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ermöglicht werden. Das könnte für viele Familien eine Hilfestellung bzw. Erleichterung bei der Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen bei der Kinderbetreuung sein und die dringendsten Bedarfe von Familien abfedern, deren Kinder nicht/noch nicht in Kita oder Schule gehen können.
In einem weiteren Schritt könnte mit der Aufnahme der Vorschulkinder eine Ausweitung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebes erfolgen. Zwischen den einzelnen Schritten sollten zunächst mindestens zwei Wochen liegen.
Die Notbetreuung soll in den Pfingst- und Sommerferien sichergestellt werden.
Das Familienministerium wird auf dieser Grundlage in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich der Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Kindergärten etc.) erarbeiten.

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

– Schulen:
Es wird kein normales Schuljahr werden, aber auch kein verlorenes, so Söder. Auch in den Schulen sollen bis Pfingsten rund 50 Prozent der Schüler wieder den Unterricht besuchen können. Dabei wird es eine Maskenpflicht im Schulgebäude geben, wobei im Unterricht die Maske nicht getragen werden muss. Der Unterricht wird als Blockunterricht und mit geteilten Klassen stattfinden. Die Ferienzeiten werden unverändert bleiben, aber der Notenschluss wird sehr spät gelegt. Hier weitere Details:

Das Kultusministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich des Schulbetriebs unter Berücksichtigung folgender Aspekte erarbeiten:
• Die bayerischen Schulen sollen ein Schutzraum sein, in dem sich Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte trotz Corona sicher fühlen. Die Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes muss daher an erster Stelle stehen. Solidität geht weiter vor Schnelligkeit.

Für Lehrer, die einer Risikogruppe angehören, besteht daher im Zeitraum bis Pfingsten keine Präsenzpflicht. Betroffene Schüler können statt des Präsenzunterrichtes bis Pfingsten weiter zu Hause lernen.

• Das Abstandsgebot kann in den Klassenräumen am besten durch geteilte Lerngruppen umgesetzt werden. Dazu ist – je nach konkreter Situation vor Ort – in aller Regel ein gestaffelter Unterrichtsbetrieb im wöchentlichen Wechsel der Gruppen (d. h. im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Unterricht zuhause) anzustreben.
• Ein klar festgelegter Fahrplan für die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs bietet Schülerinnen und Schülern, deren Eltern, aber auch Schulleitungen und Lehrkräften eine Perspektive für die kommenden Wochen. Wochenenden und Ferien bleiben unangetastet. Auch wenn dieses Jahr kein normales Schuljahr mehr sein wird, wird daher an den Pfingstferien von 2. – 12. Juni und Sommerferien ab 27. Juli 2020 festgehalten.

Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts werden folgende Zeitpunkte angestrebt:
o Ab 11. Mai soll der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen.
o Ab dem 18. Mai soll der Präsenzunterricht beginnen für
▪ Grundschule: 1. Klasse;
▪ Mittelschule: 5. Klasse;
▪ Realschule: 5. und 6. Klasse;
▪ Gymnasium: 5. und 6. Klasse;
Nach den Pfingstferien ist Ziel die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel.

• Mit Blick auf abgelaufene Urlaubszeiten bei Eltern soll in den Pfingst- und Sommerferien eine Notbetreuung sichergestellt werden.

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

– Handel:

Ab kommender Woche wird die 800 Quadratmeter-Regel aufgehoben. Es gilt trotzdem noch die 20 Quadratmeter pro Person, die maximale Kundenanzahl und die Maskenpflicht einzuhalten. Nagel- und Kosmetikstudios werden unter Hygienemaßnahmen ab kommender Woche öffnen. Konkret heißt es von Seiten der Bayerischen Staatskanzlei:

„Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben.
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche. Der Betreiber hat ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept auszuarbeiten.
Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen. “

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

– Gastronomie:

Ab 18. Mai darf die Außengastronomie bis 20 Uhr öffnen. Ab 25. Mai werden Speiselokale unter sehr strengen Hygienemaßnahmen bis maximal 22 Uhr öffnen. Eine Woche später, ab dem 30 Mai werden Hotels und Tourismus, allerdings ohne Wellness und Schwimmbäder, wieder erlaubt.
Hier weitere Details zu den Vorgaben:

„Für alle denkbaren Schritte gelten strenge Auflagen, die insbesondere die

• Einschränkung von Öffnungszeiten,
• Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe,
• Begrenzung von Gästezahlen,
• Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht)

umfassen.
Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai 2020.
Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks. Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen, die insbesondere umfassen
• keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness, Schwimmbad,
• Verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie,
• Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.“

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

– Kultur und Sport:

Museen, Bibliotheken, Tiergärten, botansiche Gärten, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Fahrschulen und Musikschulen werden ab kommender Woche unter Hygienemaßnahmen wieder eröffnen. Konkret können ab 11. Mai folgende Einrichtungen und Betrieb mit Auflagen wieder eröffnet werden:

• Tierparks und botanische Gärten mit Auflagen (Einlass, 20 qm-Regel, Abstand, nur Außenanlagen, keine Gastronomie, kein Streichelzoo)
• Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten mit Auflagen (20 qm-Regel, Abstand, kein Gastronomiebetrieb)
• Fahrschulen mit Auflagen (Theorie: Abstand, Praxis: Mund-Nasen-Schutz)
• Musikschulen mit Auflagen (Einzelunterricht, auch zu Hause, Abstand).

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

Zu Theateraufführungen kann derzeit noch keine Auskunft gegeben werden. Kontaktloser Einzelsport wird auch wieder ab kommender Woche möglich sein. Darunter fallen Sportarten wie Segeln, Golf, Reiten, Leichtathletik und ähnliches.

Doch parallel zu den vorsichtigen Schritten hin zur Öffnung möchte Bayern auch das Gesundheitssystem weiter stärken, das verdeutlichte heute der Ministerpräsident – und das auch mit Zahlen: So habe sich die Anzahl der Intensivbetten mit Beatmung seit Beginn der Krise um 31 Prozent erhöht. Außerdem betonte Söder:„Alle Notfallpläne stehen, egal ob und wann eine zweite Welle kommt, unser bayerisches Gesundheitssystem ist dafür gerüstet – und wir bauen weiter auf“.

Zudem habe man allein in den vergangenen Wochen 50 Millionen Schutzmasken in Bayern ausgeliefert oder diese befänden sich noch in Lagern. Im Hinblick auf die Zahlen betonte der Ministerpräsident, dass die Strategien richtig gewesen waren, sie seien angemessen und verhältmäßig. Aber – so schränkte er ein – man müsse fundamentale Eingriffe in die Freiheit abwägen und man müsse auch den Weg finden, wie man auch aus der Krise wieder herauskomme. Man wolle aber dabei nichts überstürzen, lieber langsamer und sicherer, der Schutz der Gesundheit sei nach wie vor das oberste Gebot – vor allem der Schutz der Älteren, der Risikogruppen sei wichtig. „Aber“, so der Ministerpräsident:

„Wir wollen auch die Lebensfreude, der Freiheit der vielen Jüngeren im Land auch ernst nehmen, akzeptieren und unterstützen. Heute ist Zeit zum Handeln.“

(Dr. Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident)

 

(vl/nh)

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