Do, 16.04.2020 , 12:55 Uhr

Bayern: Neuer Fahrplan in der Coronakrise

„Wir müssen lernen mit der Corona-Pandemie zu leben“ – das hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder heute Mittag in der Pressekonferenz betont. Immer noch gebe es keinen Anlass zur Entwarnung, aber Anlass zu einem vorsichtigen Optimismus. Dennoch werden die bisherigen Maßnahmen fortgesetzt, so Söder. Allerdings mit ein paar Erleichterungen. Der neue Fahrplan sehe so aus:

– Die Ausgangsbeschränkungen werden bis 4. Mai fortgesetzt. Aber eine Kontaktperson, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, ist jetzt auch in Bayern erlaubt.
– Im ÖPNV und in Geschäften herrscht ein Mundschutzgebot.
– Ab dem 20. April werden Baumärkte und Gartencenter wieder öffnen.
– Ab dem 27. April werden auch Geschäfte bis 800 Quadratmeter wieder öffnen. Darin können sich dann bis zu 40 Personen aufhalten.
– Ab dem 4. Mai werden Friseure und die Fußpflege unter klaren Schutzmaßnahmen eröffnen.
– Bisher geschlossen bleiben: Gastronomien, Hotels für den Tourismus, Kaufhäuser und Shoppingmalls
– Ab Mai sollen auch wieder Gottesdienste möglich sein

Für den Schulbetrieb sieht der Fahrplan vor, dass ab dem 27. April die Abschlussklassen wieder den Unterricht aufnehmen. Ab dem 11. Mai werden die Klassen, derer Schüler die Prüfungen in dem nächsten Jahr vor sich haben, wieder zur Schule gehen. Die weiteren Pläne zum Schulbetrieb werden ab dem 30. April entschieden.

(vl)

Der offizielle Bericht aus der Kabinettssitzung:

1. Fortsetzung der bayerischen Corona-Strategie

Der bayerische Weg zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist erfolgreich. Es ist gelungen, die Verbreitung des Corona-Virus deutlich zu bremsen. Die Zahl der an Corona Erkrankten liegt zwar noch immer auf einem hohen Niveau, hat sich aber stabilisiert. Die beschlossenen Maßnahmen haben eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert. Es hat sich gezeigt, dass die Strategie der Staatsregierung mit frühzeitigen und konsequenten Schritten richtig war. Dennoch besteht kein Grund zur Entwarnung. Die Entwicklung eines Impfstoffs oder eines einsatzfähigen Medikamentes ist nach wie vor nicht verlässlich absehbar. Bayern weist durch die Nähe zu Österreich und Italien nach wie vor vergleichsweise hohe Infektionszahlen auf. Eine sehr schnelle und weitreichende Aufhebung der beschlossenen Maßnahmen könnte daher innerhalb kurzer Zeit auch in Bayern erneut eine exponentielle Ausbreitung des Virus zur Folge haben. Die bisherigen Erfolge bei der Eindämmung der Pandemie würden zunichtegemacht. Einen solchen Rückschlag darf es keinesfalls geben.

Der eingeschlagene Weg wird daher fortgesetzt und mit Umsicht an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern müssen unverändert Priorität haben. Daneben braucht es Vorkehrungen zum Schutz besonders Betroffener sowie Begleitmaßnahmen, um die Verbreitung des Virus nachzuvollziehen und kontrollieren zu können. Alle weiteren Schritte müssen konsequent auf diese Ziele hin ausgerichtet werden.

Die beschlossenen Maßnahmen werden deshalb im Einklang mit den am 15. April 2020 von der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzlerin beschlossenen Leitlinien fortgesetzt und angepasst.

Die Staatsregierung hat hierzu folgende Eckpunkte beschlossen:

Ausgangsbeschränkung

Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert. Sie wird ab 20. April insoweit gelockert, als künftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.

Geschäfte

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:

– Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.

– Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.

– Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.

– Es ist entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz beabsichtigt, dass Friseure ab 4. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Die Entscheidung darüber wird unter Berücksichtigung der weiteren Entscheidungen der MPK und des Bundes und unter Beachtung des Infektionsgeschehens rechtzeitig vorher erfolgen.

Gastronomie / Hotellerie / Tourismus

Für den Bereich Gastronomie und Hotellerie bestehen die bisherigen Regelungen fort (nur Mitnahme von Essen, nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen).

Veranstaltungen und Versammlungen

Für Veranstaltungen und Versammlungen bestehen die bisherigen Regelungen fort. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Auf Bundesebene wird zeitnah mit den großen Religionsgemeinschaften das Gespräch aufgenommen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg zu vereinbaren.

Schulen / Kinderbetreuung

Es wird folgende schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts angestrebt:

– Ab dem 27. April 2020 erfolgt die Wiederaufnahme des Unterrichts zur Prüfungsvorbereitung für Abschluss- und Meisterklassen.

– Für alle übrigen Jahrgangsstufen werden die Angebote des „Lernens zuhause“ weitergeführt und mit Blick auf die pädagogischen und organisatorischen Erfahrungen weiterentwickelt.

– Ab dem 11. Mai 2020 können weitere Jahrgangsstufen einbezogen werden. Über die Einzelheiten wird rechtzeitig vorher unter Einbeziehung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz entschieden. Es wird angestrebt, dass ab diesem Zeitpunkt vor allem die Anschlussklassen, deren Schulabschluss im nächsten Jahr ansteht, wieder den Unterricht an den Schulen aufnehmen können.

– Die bisherige Notbetreuung an Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten wird beibehalten und ab 27. April 2020 ausgeweitet. Zukünftig kann die Notbetreuung für Kinder in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil in systemrelevanten Branchen arbeitet.

Im Vorfeld einer Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an bayerischen Schulen muss zunächst schulartübergreifend insbesondere geklärt werden unter welchen Rahmenbedingungen Unterricht im Klassenzimmer abgehalten werden kann (Hygiene, Abstandsregelung, Klassengröße) und wie auf dem Schulweg ein bestmöglicher Infektionsschutz sichergestellt werden kann. Das Kultusministerium wird hierzu zusammen mit dem Gesundheits- und dem Verkehrsministerium ein Konzept erstellen. Entsprechende Rahmenbedingungen sind Grundvoraussetzung für alle Erleichterungsschritte.

Hochschule / Universitäten

Der Vorlesungsbetrieb an den bayerischen Universitäten und Hochschulen soll zwar am 20. April starten, allerdings findet das Sommersemester vorerst digital statt, die Abnahme von Prüfungen ist im Präsenzbetrieb möglich.

Staatliche Bibliotheken und Bibliotheken an Universitäten und Hochschulen können ab dem 27. April 2020 unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.

Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime

Bei den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bleiben die derzeit gültigen Regelungen bezüglich Öffnung und Zugang bestehen. Sterbende können durch die engsten Familienangehörigen begleitet werden.

ÖPNV

Das Verkehrsministerium wird ein Konzept zur stufenweisen Steigerung der Verkehrskapazitäten einschließlich erforderlicher Schutz- und Hygienemaßnahmen im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV und SPNV) erarbeiten. Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Nutzung von Alltagsmasken im ÖPNV dringend empfohlen.

2. Begleitmaßnahmen

Containment und Tracing (Nachverfolgung)

Die Gesundheitsämter wurden um insgesamt 4.000 Personen verstärkt, um den zügigen Aufbau von Contact Tracing Teams sicherzustellen. Das Ziel ist, pro 20.000 Einwohnern ein solches Team bestehend aus bis zu 5 Personen in den Einsatz zu bringen.

Das Gesundheitsministerium wird unter Einbindung der betroffenen Ressorts eine Containment- und Tracing-Strategie ausarbeiten. Ziel ist eine optimale Eindämmung, Rückverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten. Weitere Lockerungen einschränkender Maßnahmen kommen nur in Betracht, wenn gleichzeitig die Schutzmaßnahmen weiter verbessert werden.

Material und Beschaffung

Die Beschaffung von Schutzausrüstung wird noch weiter intensiviert. Der Freistaat beschafft hochwertige Masken für das medizinische Personal und stellt diese den jeweiligen Einrichtungen zur Verfügung.

Kontaktstelle für Unternehmen

In den vergangenen Wochen ist es vielfach zu Produktionsproblemen und Produktionsstillständen aufgrund gestörter internationaler Lieferketten im verarbeitenden Gewerbe in Bayern und Deutschland gekommen. Diese Lieferketten müssen schnell wiederhergestellt werden. Das Wirtschaftsministerium wird daher eine Kontaktstelle für betroffene Unternehmen einrichten. Die Kontaktstelle soll auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos funktioniert. In der Kontaktstelle sollen auch weitere betroffene Ressorts, insbesondere das Bauministerium und das Innenministerium mitwirken. Die Kontaktstelle soll zudem den Austausch mit den weiteren einzurichtenden Kontaktstellen bei den Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder sowie mit zentralen weiteren Bundesbehörden wie etwa dem Zoll gewährleisten.

Sicheres Arbeiten während der Pandemie

Die Staatsregierung begrüßt die angekündigte Erstellung eines Konzepts für sicheres Arbeiten während der Pandemie durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Einbindung von Sozialpartnern, Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das Bayerische Sozialministerium wird diesen Prozess eng und konstruktiv begleiten. Weiterhin wird das Arbeitsministerium in Abstimmung mit den für Arbeitsschutz zuständigen Behörden in Bayern sicherstellen, dass die Beratung von Unternehmen auch in dieser Ausnahmesituation weiterhin gewährleistet ist.

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

 

Reaktionen auf den neuen Fahrplan

Die BayernSPD begrüßt die behutsamen Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen:

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold begrüßt die heute (16. April) von der Staatsregierung beschlossenen Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen: „Für viele, vor allem Ältere und Alleinstehende, stellt die Corona-Krise eine große, auch psychische Belastung dar. Deshalb es ist ein wichtiges Signal, dass nun auch Kontakte mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts möglich sind. Wir haben in den letzten Wochen einen wunderbaren Zusammenhalt und große Solidarität erlebt. Die Bürgerinnen und Bürger Bayerns haben sich weitgehend an die Beschränkungen gehalten und so gefährdete Personengruppen geschützt. Jetzt gilt es umso mehr, das Erreichte zu bewahren.“

Für die schrittweise und sichere Rückkehr ins gesellschaftliche Leben, beispielsweise an Schulen, erwartet der SPD-Fraktionschef von der Staatsregierung ein besonderes Augenmerk auf Hygiene-Schutzmaßnahmen. Für Schulen sei es unabdingbar, Hygienepläne durchzusetzen. Für die entstehenden Kosten müssten die Städte und Gemeinden als Sachaufwandsträger für Schulen schnell und unbürokratisch entschädigt werden.
Die Versorgungslücke mit zertifizierten Schutzmasken und Arbeitskleidung für das medizinische Personal müsse geschlossen werden, ebenso brauche es einfache Masken für jedermann. „Leider ist die bisherige Ausstattung unbefriedigendes Stückwerk. Die Beschaffung von Schutzmasken darf nicht auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden“, fordert Arnold.

Der SPD-Fraktionschef dringt weiter darauf, die Kapazitäten für die Notbetreuung von Kindern massiv auszubauen und nimmt Ministerpräsident Söder hier beim Wort. Gerade für Familien, die mit der momentanen Situation besonders zu kämpfen haben, beispielsweise Alleinerziehende oder Eltern in systemrelevanten Berufen, sei das von großer Bedeutung. Arnold verlangt hier Transparenz, welche Berufsgruppen als systemrelevant gelten und wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen kann.

(Quelle: Pressemitteilung BayernSPD)

 

Der Bayerische Realschullehrerverband unterstützt den bisher angedachten Zeitplan:

„Auch an unseren Realschulen müssen wir in den nächsten Wochen und Monaten mit dem Coronavirus leben und uns mit entsprechenden Schutz- und Vorsorgemaßnahmen darauf einstellen. Wir halten den Kurs der Bayerischen Staatsregierung, mit den Abschlussklassen am 27. April zu starten, für realistisch. Es ist wichtig, dass jeder Schüler der zehnten Klasse eine gute Chance bekommt, den Realschulabschluss zu erreichen“, kommentiert Jürgen Böhm, Vorsitzender des Bayerischen Realschullehrerverbands (brlv) den heute (16. April) von Ministerpräsident Markus Söder und Kultusminister Michael Piazolo vorgestellten Zeitplan für die Schulen.

Ab 11. Mai werden schrittweise andere Klassen mit dem Präsenzunterricht folgen. Die Klassen, die in die Schulen zurückkehren dürfen, werden halbiert (höchstens zehn bis 15 Schüler) und es gilt ein Mindestabstand in den Klassenräumen von mindestens 1,5 Meter. Darüber hinaus gelten besondere Vorschriften für das Verhalten im Schulhaus und auf dem Pausenhof.

Zu dem von Söder und Piazolo vorgestellten Maßnahmenpaket erklärt der brlv-Vorsitzende: „Die Gesundheit unsere Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte steht an erster Stelle. Die definierten Maßnahmen müssen zum Schutz aller in den Schulen unbedingt eingehalten werden. Nun müssen die Verantwortlichen in den Schulen dafür sorgen, die Maßnahmen schnell und umsichtig umzusetzen, damit wir mit den Abschlussklassen am 27. April reibungslos starten können. Aber wir müssen auch unsere Lehrkräfte schützen, die zu den Risikogruppen gehören. Ich bin davon überzeugt, dass wir gemeinsam diese schwierige Ausnahmesituation meistern werden.“

Folgende Fragen müssen dringend vor dem 27. April geklärt und umgesetzt werden:

1. Klare Definition von Risikogruppen unter Schülern und Lehrkräften

2. Klare Handlungsanweisungen zu Hygienemaßnahmen im Schulhaus

3. Klärung des „Maskengebots“

4. Organisation der Schülerbeförderung

 

(Quelle: Pressemitteilung Bayerischer Realschullehrerverband)

 

 

 

Baumärkte Bayern Betriebe Corona Fahrplan Friseure Gartencenter Gottesdienste Hotel Oberpfalz Oberpfalz TV OTV Pressekonferenz Schule Söder Veranstaltungen Wirtschaft
Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

05.01.2024 Geisterfahrer verurteilt Die tödliche Geisterfahrt von Roding ist juristisch aufgearbeitet worden. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte gestern Abend den 38-jährigen Fahrer zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Er war im November 2022 auf der autobahnähnlichen B85 zwischen Roding und Cham betrunken in die falsche Richtung gefahren und in einen entgegenkommenden Toyota gerast. Ein 46-Jähriger 20.11.2023 Siebter Tag im Wirtschaftsprozess Das Trio soll tausende Kleinanleger getäuscht haben. Diese konnten mit der Aussicht, „kostenlos und einfach“ staatliche Förderungen zu erlangen, online Angaben zu sich und den Arbeitgebern machen. Dass sie dabei gleichzeitig der Genossenschaft beigetreten sind, sei laut Anklage nicht klar ersichtlich gewesen, sondern im Kleingedruckten versteckt. Dort erklärten sie ihren „unbedingten Beitritt zur WSW e.G. 13.11.2023 KEWOG Tirschenreuth: Fürther Unternehmen aufgekauft Die KEWOG in Tirschenreuth stellt sich noch breiter auf. Sie hat nämlich die Schredl GmbH aus Fürth mit ins Boot geholt. In den vergangenen 2 Jahrzehnten hat sich die KEWOG stets erweitert. Im Jahr 2004 gründete sie die „KEWOG Energie und Dienste GmbH“. Zwei Jahre später übernahm das Tirschenreuther Unternehmen die ZREU in Regensburg und 09.11.2023 Bilanz: Ausbildungsmarkt im Agenturbezirk Schwandorf Die Nachfrage der Arbeitgeber in der Region ist nach wie vor sehr hoch. So sieht es die Agentur für Arbeit Schwandorf. Auf der heutigen Pressekonferenz wurden entsprechende Zahlen präsentiert. Demnach gab es im September 5,2 Prozent mehr Ausbildungsstellen als vor einem Jahr (2023: 5.057 Stellen). Gleichzeitig sinkt in diesem Zeitraum die Zahl der Bewerber um