Wie geht es mit dem Schulunterricht nach den Sommerferien weiter? Mit dieser Frage hat sich heute der Ministerrat beschäftigt. Denn in elf Wochen steht das neue Schuljahr an und dafür wurden heute vier Szenarien vorgestellt, um flexibel auf die Entwicklungen in der Corona-Krise reagieren zu können.
– Szenario 1: Regelbetrieb mit Hygieneauflagen an den Schulen
Alle Schüler werden wieder im Präsenzunterricht anwesend sein. Das bedeutet aber auch, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Das soll durch vermehrten Testungen aufgefangen werden, so Kultusminister Prof Dr. Michael Piazolo. Die Devise werde sein: so viel Unterricht wie möglich bei so viel Gesundheitsschutz wie nötig.
Voraussetzung für einen Regelbetrieb in Schulen unter Hygieneauflagen ist, dass sich das Infektionsgeschehen weiterhin positiv entwickelt und der derzeitige Mindestabstand von 1,5 Metern in den Klassenräumen sowie die damit verbundenen Klassenteilungen aufgehoben werden können. Die Hygieneauflagen werden vor Beginn des neuen Schuljahrs in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium in einem neuen Hygieneplan der aktuellen Situation angepasst. Basis hierfür ist der bestehende Hygieneplan, der neben allgemeinen Aspekten wie etwa regelmäßiges Händewaschen, Einhaltung der Husten- und Niesetikette auch Vorgaben zum Verhalten im Schulgebäude vorsieht.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)
– Szenario 2: Ein Neuausbruch nach den Sommerferien
Dabei werde wieder auf das Aufteilen der Klassen zurückgegriffen: Der Präsenzunterricht und das Lernen Zuhause werde sich dann wieder abwechseln, so Piazolo.
– Szenario 3: Eine hohe Anzahl von Infektionen in Hotspots
Sollte das der Fall sein, werden vor Ort Schulen wieder geschlossen und auf den Distanzunterricht zurückgegriffen.
– Szenario 4: Eine zweite Welle mit flächendeckenden Schulschließungen
In diesem Fall werde allgemein wieder über den Distanzunterricht gelehrt.
Außerdem soll mit verschiedenen pädagogischen Ansätzen für Schüler mit entsprechendem Unterstützungsbedarf sogenannte Brückenangebote im neuen Schuljahr 2020/2021 eingerichtet werden. Dazu gehören Angebote zur Betreuung und zusätzliche Förderangebote:
– Der Freistaat wird 2020 einmalig Fördermittel bereitstellen, um zusätzliche, freizeitpädagogisch orientierte Ferienangebote in den Sommerferien zu ermöglichen. Die Angebote werden sich vor allem an die Jahrgangsstufen 1 bis 6 richten. Durch das Angebot sollen auch Alleinerziehende und Eltern unterstützt werden, die ihren Jahresurlaub bereits vor den Sommerferien eingebracht haben.
– Schülerinnen und Schüler sollen einen guten Start in das neue Schuljahr haben. Dafür werden ab September bis Allerheiligen bzw. – je nach Schulart – bis Weihnachten spezielle Förderangebote an den Schulen eingerichtet. So sollen Schüler mit Lerndefiziten durch die Corona-Einschränkungen gezielt unterstützt werden. Die Angebote richten sich vor allem an diejenigen, die beispielsweise auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vorgerückt sind, das Klassenziel der vorherigen Jahrgangsstufe nur knapp erreicht haben oder Lernstandsdefizite in bestimmten Fächern beziehungsweise Kompetenzbereichen aufweisen.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)
Die Digitalisierung an den Schulen soll weiterhin ausgebaut werden. Den Schulen steht auch im Herbst 2020 ein digitales Gesamtpaket zur Verfügung. Zentrale Bausteine sind die „mebis“-Plattform sowie ein ergänzendes Werkzeug zur onlinebasierten Kommunikation für die weiterführenden Schulen. Alle Schüler sollen die Möglichkeit haben, auch zu Hause mit digitalen Medien zu lernen. Wer zu Hause keinen Zugang zu einem geeigneten digitalen Endgerät hat, soll dies bei der Schule befristet ausleihen können. Über das Sonderbudget Leihgeräte wurde hierfür ein eigenes Förderprogramm unter dem Dach des „DigitalPakt Schule“ 2019 bis 2024 aufgelegt.
Außerdem wurden noch weitere Maßnahmen beschlossen:
Die Einrichtungen werden dabei mit einem Rahmenkonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie durch die Gesundheitsämter unterstützt. Wesentliche Eckpunkte sind das Einhalten von Mindestabständen und Hygieneregeln, Berücksichtigung von Belangen der Bewohnerinnen und Bewohner bei Terminen, Registrierung und Aufklärung beim Betreten, bereichsbezogene Beschränkungen und Wege für Besucher, sowie ein Betretungsverbot beim Vorliegen von Krankheitssymptomen.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)
(vl)