Do., 30.04.2020 , 09:30 Uhr

Bayern: Tag des Wolfes

Jedes Jahr zum 30. April rufen LBV und sein bundesweiter Partner NABU den Tag des Wolfes aus. An diesem Datum endet aus wissenschaftlicher Sicht das Wolfsjahr. Im Mai wird der Wolfsnachwuchs geboren, ein neues „Monitoring-Jahr“ beginnt. Damit wird wissenschaftlich dokumentiert, wo und wie viele Tiere aktuell in Deutschland leben. In Bayern gibt es mittlerweile vier Regionen mit standorttreuen Wölfen. Ein Förderprogramm für Herdenschutz fehlte bisher.

Wir freuen uns, das nun nach einem Jahr bayerischem Aktionsplan Wolf die lange angekündigte Förderrichtlinie zum Herdenschutz veröffentlicht ist. In der Richtlinie stehen verbindliche, technische Vorgaben für einen funktionsfähigen und damit auch förderbaren Herdenschutz. Die konkreten Angaben geben Sicherheit und beugen falsch angewendetem Herdenschutz vor.

(Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter)

Mit der Förderrichtlinie wird nun auch in Bayern der Herdenschutz mit einer Kostenübernahme von 100 Prozent umfassend gefördert. Ein klares Plus für alle Nutztierhalter.

Die neue Förderrichtlinie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem Miteinander von Wolf, Mensch und Nutztier. Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden müssen nun auch weiterhin vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten, um Schadensfälle zu minimieren und ein verträgliches Zusammenleben von Wolf und Tierhaltern zu fördern. „Wir hören aus anderen Bundesländern oft von Schäfern, die seit Monaten auf die Bearbeitung ihrer Förderanträge warten. Deshalb erwarten wir von den zuständigen bayerischen Behörden, dass sie ausreichend personelle Kapazitäten zur Verfügung stellen, um Herdenschutzmaßnahmen kompetent und zügig umsetzen zu können“, so der LBV-Landesfachbeauftragte.

Der LBV appelliert auch an die Tierhalter, die neuen Fördermöglichkeiten zu nutzen und ihre Erfahrungen damit zurückzumelden. Nur gemeinsam können wir den Herdenschutz stetig verbessern. „Die beste Förderrichtlinie bringt nichts, wenn sie nicht angewandt wird. Wir appellieren deshalb an die Weidetierhalter, die angebotenen Förderungen auch in Anspruch zu nehmen“, sagt von Lindeiner.

Förderfähiger Herdenschutz ist zunächst in den bekannten Wolfsgebieten im Nationalpark Bayerischer Wald, Veldensteiner Forst, auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr und in der Rhön möglich. Tierhalter in Regionen, in denen Wölfe gesichtet werden, können ebenfalls eine Förderung für Herdenschutz beantragen.

Mit der neuen Richtlinie sollten Herdenschutzmaßnahmen auch ereignisbezogen, das heißt bei einem Nachweis außerhalb der bereits festgelegten Wolfsregionen, gefördert werden. So können wir verhindern, dass sich in einem Gebiet neu auftretende Wölfe überhaupt an Schafe oder andere Nutztiere als leichte Beute gewöhnen.

(Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter)

Eine regelmäßige Aktualisierung der Fördergebiete entsprechend dem Auftreten standorttreuer Wölfe muss selbstverständlich sein. Die Förderrichtlinie schließt darüber hinaus keine Gebiete von vornherein aus.

 

(Textquelle: LBV; Bild: Symbolbild)

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