Di., 17.07.2018 , 18:15 Uhr

Bayern: Verwaltungsgerichtshof lehnt Volksbegehren gegen Flächenfraß ab

Der bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat heute seine Entscheidung verkündet: Das Volksbegehren gegen den Flächenfraß wird nicht zugelassen. Die Richter lehnten das Volksbegehren aus formalen Gründen ab, der Gesetzesentwurf sei nicht bestimmt genug.

Ein schwarzer Tag für die direkte Demokratie und die Natur in Bayern – So beschreibt der Landesbund für Vogelschutz in Bayern die heutige Entscheidung. Vor allem deshalb, weil die Richter auch für folgende Volksbegehren hohe formale Hürden vorgäben und konkrete Ausführungsbestimmungen eingefordert hätten. Damit würden die Vorgaben für eine Volksgesetzgebung deutliche höher geschraubt, auch höher als für Gesetzesvorhaben, die vom Landtag verabschiedet würden. Wie wichtig den Bürgern selbst das Instrument Volksbegehren und die Eindämmung des Flächenfraßes sei, sei bei der Unterschriftensammlung mehr als deutlich geworden.

„Die Bürgerinnen und Bürger haben uns durch ihren immensen Zustrom an unseren Infoständen in der Unterschriftenphase gezeigt, dass sie dem ungebremsten Flächenfraß in Bayern nicht länger zusehen wollen. Diesen Auftrag der Menschen nehmen wir an. Für die Landtagswahl heißt das auch: Wer Heimat bewahren und die Betonflut in Bayern stoppen will, hat mit uns Grünen im Landtag einen verlässlichen Fürsprecher. Wir sind die Lobby für unsere Natur und Kulturlandschaft!“, so die Reaktion von Ludwig Hartmann, Sprecher und Bevollmächtigter des Bündnisses, Fraktionsvorsitzender für B90/Die Grünen.

Anders sieht das die CSU. „Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs über die Unzulässigkeit des Volksbegehrens der Grünen bestätigt die Auffassung der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, dass der Vorstoß der Grünen ungeeignet ist, eine geordnete Entwicklung der Gemeinden zu regeln“, heißt es in der Pressemitteilung. Auch für die CSU sei das Thema Flächenfraß wichtig. Man wolle es vorantreiben, allerdings mit den richtigen Mitteln. Dies wolle man gemeinschaftlich mit den Gemeinden erreichen und nicht gegen sie, so Thomas Kreuzer, der Vorsitzende der CSU-Fraktion.

Die nicht einfache Aufgabe bestehe darin, wichtige Projekte wie den Wohnungsbau, neue Arbeitsplätze und den Ausbau der Infrastruktur flächensparend voranzubringen. Das von den Grünen vorgesehene Ausbauverbot ab einer bestimmten Hektarzahl nehme gerade dem ländlichen Raum Entwicklungschancen. „Wir setzen auf ein Bündnis mit den Kommunen, bei jeder Inanspruchnahme von Flächen auf möglichst wenig Versiegelung zu achten, Innenentwicklung vor Außenentwicklung zu priorisieren und vor Ort zusammen mit den Bürgern nach tragfähigen Lösungen zu suchen“, so Erwin Huber, der Sprecher seiner Fraktion für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie.

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