Ein vermeintlicher Tierquäler aus Amberg darf seine Schäferhündin vorerst behalten. Im Dezember hat das Amtsgericht Amberg den Mann zu einer Geldstrafe verurteilt und ein zweijähriges Tierhalteverbot ausgesprochen. Nun ist der Amberger allerdings in Berufung gegangen: Bedeutet, das Urteil ist bis zu einer weiteren Verhandlung am Landgericht nicht rechtskräftig. Auch die Staatsanwaltschaft ist mittlerweile in Berufung gegangen. Der Mann soll seine Schäferhündin nach einem Unfall nicht ordentlich versorgt haben. Tierschützer geben außerdem an, er würde den Hund schlagen. Die Organisation „Vier Pfoten“ versucht schon länger, das humpelnde Tier aus der Obhut des Ambergers nehmen zu lassen.
(sb)