Fr., 21.01.2022 , 09:53 Uhr

Amberg

Besuchsregeln im Klinikum St. Marien: Auch Genesenen-Status wird nun kontrolliert

Wegen der Änderungen am Genesenen-Status verändert das Klinikum St. Marien nun auch die Besucherregelungen. Die Mitarbeiter kontrollieren nun nicht nur nach der 2G plus-Regel, sondern auch die Veränderung des Genesenen-Nachweises.

Im Klinikum St. Marien Amberg werden aktuell 19 Patienten mit einer bestätigten Covid-Infektion behandelt, vier davon intensivmedizinisch.

Von diesen vier Intensivpatienten werden drei beatmet. Nach wie vor stellen wir fest, dass die schweren Verläufe mit intensivmedizinischer Behandlung weit überwiegend bei ungeimpften Patienten auftreten. Wir können nur immer wieder eindringlich appellieren sich impfen zu lassen. Die Zahlen belegen den Schutz einer Impfung vor schweren Verläufen.

Manfred Wendl, Vorstand Klinikum St. Marien Amberg

In Bezug auf die Änderung des Genesenen-Status, der ab sofort nur noch drei Monate gültig ist, reagiert das Klinikum hinsichtlich der Besuchsregelung. So wird ab sofort auch die Veränderung des Genesenen-Nachweises beim Betreten des Klinikums kontrolliert.

Auch Geboosterte brauchen Testnachweis
Nach wie vor gilt im Klinikum für Besucher die 2G-Plus Regelung. So ist neben dem Nachweis geimpft, geboostert oder genesen ein zusätzlicher negativer Testnachweis nötig. Dabei ist ein Antigen-Schnelltest 24 Stunden gültig, ein PCR-Test 48 Stunden. Dies betrifft auch Besucher, die als geboostert gelten. Die Befreiung für Geboosterte von der Testpflicht bei einer 2G-Plus Regelung z. B. bei Kulturveranstaltungen basiert auf der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung und gilt nicht für medizinische Einrichtungen. Hier gelten die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. „Leider kommt es hier immer wieder zu Nachfragen und Missverständnissen bei Besuchern des Klinikums, weswegen wir darauf noch einmal explizit hinweisen“, so Wendl.

Ausnahmen für die Bereiche Geburt, Kinderklinik und Palliativstation sind auf der Homepage des Klinikums www.klinikum-amberg.de unter dem Punkt „Aktuelle Besuchsregelung“ zu finden.

(vl)

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