Di., 30.11.2021 , 10:22 Uhr

Corona-Krise

Bundesnotbremse ist rechtmäßig - Bundesverfassungsgericht hat entschieden

Die Verfassungsbeschwerden zur Bundesnotbremse sind erfolglos. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute Vormittag bekannt gegeben.

Im April haben die Politiker mit der sogenannten Bundesnotbremse bundesweit einheitliche Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus geschaffen. Damals galten ab einem Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner etwa Kontaktbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.

Betroffenen Bürger, Rechtsanwälte und Politiker klagten gegen diese Regelungen im Infektionsschutzgesetz. Heute hat das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Bundesnotbremse entschieden: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in mehreren Hauptsachverfahren die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Die beschlossene Bundesnotbremse, die die nächtlichen Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen beinhaltete, war mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen seien verhältnismäßig gewesen.

Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen. Die Maßnahmen griffen allerdings in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte ein. Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen anhand der allgemein für sämtliche mit Grundrechtseingriffen verbundenen Gesetze geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Danach waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig. Soweit in diesem Verfahren weitere Maßnahmen des Gesetzes zur Eindämmung der Pandemie angegriffen wurden, wie etwa die Beschränkungen von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Ladengeschäften, Sport und Gaststätten, war die entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zulässig erhoben.

Bekanntgabe Bundesverfassungsgericht

Der genaue Sachverhalt können Sie hier nachlesen.

(vl)

Bundesnotbremse Bundesverfassungsgericht Corona erfolglos Hauptsachverfahren Klage Kontaktbeschränkungen Oberpfalz Oberpfalz TV OTV Pandemie

Das könnte Dich auch interessieren

12.11.2025 Post-Covid-Syndrom: Wenn die Krankheit nicht endet Viele Menschen verbinden Covid-19 längst mit einem abgeschlossenen Kapitel. Für Betroffene des Post-Covid-Syndroms hingegen ist die Pandemie noch immer Teil ihres Alltags. Hunderttausende in Deutschland kämpfen Jahre nach einer Infektion weiterhin mit Beschwerden – so wie Marion Bahringer. Ein Krankheitsbild mit vielen Gesichtern Marion erkrankte vor mehr als vier Jahren an Covid-19. Die akute Infektion 04.11.2025 Fünf Jahre nach dem zweiten Corona-Lockdown: Ein Blick zurück Zuhause bleiben und damit Leben retten. Das hieß es vor nun bereits fünf Jahren von der Bundesregierung. Damals mussten die Inzidenzzahlen gesenkt und die Krankenhäuser entlastet werden. Daher hat die Bundesregierung am 2. November 2020 den sogenannten „Lockdown Light“ in Kraft gesetzt. Nach einem relativ freien Sommer im Coronajahr 2020 folgten somit Kontaktbeschränkungen von höchstens 02.01.2025 Spionage in Grafenwöhr: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen drei Männer Dieter S. und Alexander J. wurden bereits im vergangenen April in Bayreuth festgenommen. Der dritte Angeklagte, Alex D., ist noch auf freiem Fuß. Der Generalbundesanwalt beschuldigt die drei Männer, militärisch wertvolle Ziele ausgespäht und Sabotageaktionen geplant zu haben. Ihre Informationen hätten sie an einen Kontakt im russischen Geheimdienst weitergegeben. Im Visier der mutmaßlichen Spione sollen 03.12.2025 Wolf und Goldschakal kommen ins bayerische Jagdrecht Wolf und Goldschakal sollen ins bayerische Jagdrecht aufgenommen werden. Das ist eine der Neuerungen im Gesetz, die das bayerische Kabinett gestern auf den Weg gebracht hat. Die Aufnahme ins Jagdrecht bedeutet, dass Wölfe und Goldschakale künftig leichter abgeschossen werden dürfen, vor allem zum Schutz von Weidetieren. Landwirte und Jagdverband fordern dies schon lange. Natur- und