In Fußfesseln sitzt der angeklagte Niederländer im Gerichtssaal am Landgericht Weiden. Ob das so bleibt, war eines der entscheidenden Themen am heutigen zwölften Verhandlungstag im sogenannten Champagner-Fall. Verteidiger Alexander Stevens hatte vergangene Woche nämlich die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Eine Entscheidung war für diese Woche geplant, wurde aber vertagt – bis die Hauptbelastungszeugen aussagen.
Die Hauptbelastungszeugen sollen in rund einem Monat per Video vernommen werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, als Logistiker einer Bande MDMA gelagert zu haben – eine Base, aus der Ecstasy produziert werden kann. Auch jene Flasche, die im Februar 2022 in einem Weidener Lokal gelandet ist. In der drei Liter großen Champagner-Flasche war statt Champagner MDMA. Ein Mann starb, sieben weitere wurden zum Teil schwer verletzt.
Lebensgefährliche Dosis MDMA
Ein Rechtsmediziner klärte vor Gericht heute auf, wie konzentriert das MDMA in der Flasche war. Zwar gaben die Geschädigten an, nur einen kleinen Schluck davon genommen zu haben, aber selbst in einem kleinen Schluck sei der Wirkstoff von mindestens acht Ecstasy-Tabletten enthalten. Und das sei lebensgefährlich und potenziell tödlich.
Folgen für die Geschädigten: Kreislaufzusammenbrüche, Überhitzung, Verkrampfungen. Teilweise, so beschrieb es der Rechtsmediziner, mussten die Verletzten sogar beatmet und ins Künstliche Koma versetzt werden. Dass ein Mann nicht überlebt hat, führt der Sachverständige auf Risikofaktoren wie Übergewicht und auch auf das höhere Alter im Vergleich zu den anderen Geschädigten zurück. Doch viele davon hätten bei Tausenden von Nanogramm MDMA im Blut auch Glück gehabt. Ecstasy-Konsumenten kommen normalerweise über einen Wert von 100 bis 120 Nanogramm nicht heraus. Es sei also auch reines Glück, dass in jener Nacht nicht noch mehr Menschen gestorben sind.
Am 6. Februar ist der nächste Verhandlungstag angesetzt.
(mz)