Di, 05.01.2021 , 19:08 Uhr

Corona: 15-Kilometer-Bewegungsradius beschlossen

Heute haben Bund und Länder zur Corona-Pandemie getagt und nicht nur den Lockdown bis 31. Januar verlängert, sondern auch weitere Verschärfungen wie einen 15-Kilometer-Bewegungsradius in Corona-Hotspots beschlossen.

Die Bundeskanzlerin hat heute mit den Länderchefs getagt. Dabei war im vorhinein schon fast klar, dass der Lockdown verlängert wird. Spannender war die Frage, ob weitere Beschränkungen kommen werden. Da allerdings die korrekte Datenlage der Coronafälle erst ab dem 17. Januar vorliegt, mussten heute weitere Verschärfungen beschlossen werden, so Angela Merkel heute nach der Beratung. Folgendes wurde beschlossen und wird ab dem 11. Januar gelten:

Lockdown bis 31. Januar verlängert und veschärft
Die Beschlüsse aus dem Dezember und damit der harte Lockdown werden bis 31. Januar verlängert. Außerdem werden die Kontakte weiter beschränkt: Es sind nur noch private Zusammenkünfte aus dem „Kreis des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person“ erlaubt, so Merkel – damit gelten die Kontaktbeschränkungen aus dem März wieder.

15-Kilometer-Bewegungsradius in Corona-Hotspots
In Landkreisen und kreisfreien Städten, die den Grenzwert von 200 bei der 7-Tage-Inzidenz überschreiten, gilt ein Bewegungsradius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort. Nur aus triftigen Gründen, darf diese Marke überschritten werden. Dabei gelten touristische Tagestouren nicht als triftiger Grund. In Bayern liegen rund zwei Dutzend Landkreise und kreisfreie Städte über dem Grenzwert von 200.

Kitas und Schulen bleiben weiter geschlossen
Auch die Regelungen für Schulen und Kitas aus dem Dezember werden bis 31. Januar verlängert. Denjenigen Eltern, die nicht mit den Notbetreuungen auskommen und damit bei der Kinderbetreuung an ihre Grenzen stoßen, kommt der Bund entgegen: Es wird diesen Eltern möglich, weitere zehn Krankheitstage einzureichen.

Doppelteststrategie für Reiserückkehrer
Es wurde heute eine neue Doppelteststrategie beschlossen. Das bedeutet für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, dass sie für die Einreise einen Coronatest vorlegen. Dieser muss ab 11. Januar bis zu 48 Stunden vor Anreise oder direkt nach der Einreise durchgeführt werden. Dennoch gilt weiterhin eine zehntägige Quarantäenpflicht. Diese kann erst nach fünf Tagen Quarantäne mit einem zweiten negativen Test beendet werden. Außerdem bleibt die Pflicht zu einer digitalen Einreiseanmeldung bestehen.

Für den 24. Januar hat Angela Merkel eine erneute Bund-Länder-Konferenz angekündigt, um die weitere Entwicklung zu bewerten und neu zu korrigieren.

(vl)

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