Freispruch für den Angeklagten Theo G. (46) im Weidener Champagner Prozess. Laut einer Pressemitteilung des Landgerichtes Weiden habe ein Tatnachweis hinsichtlich der Beteiligung des Angeklagten an der Tätergruppierung und eine Verbindung zu dem in Champagnerflaschen gefüllten MDMA nicht geführt werden können. Die Kammer hat im Rahmen von insgesamt 21 Hauptverhandlungsterminen etwa 40 Zeugen und drei Sachverständige vernommen.
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