Di., 20.09.2022 , 11:34 Uhr

Steuertipp

Die Grundsteuerreform – Was Eigentümer jetzt tun müssen

Grundstückseigentümer aufgepasst! Die Grundsteuer wird reformiert und deshalb sind neue Angaben an das Finanzamt fällig.

Die Grundsteuer in Deutschland wird neu berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte nämlich die bisherige Bewertung von Grundstücken mit einem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Deshalb steht für Haus und Grundstückseigentümer derzeit eine wichtige Steuererklärung ins Haus. Nach der Reform der Grundsteuer wird diese ab 2025 neu berechnet. Dafür müssen Eigentümer jetzt ihre Angaben neu an das zuständige Finanzamt übermitteln. Bis zum 31. Oktober 2022 müssen besagte Erklärungen beim Finanzamt eingegangen sein. In Bayern geht das auch noch in Papierform, einfacher ist es aber online bzw. digital. „In Bayern ist es für die meisten Grundstücke ausreichend, die Grundstücksgröße und die Wohn- oder Nutzfläche anzugeben“, erklärt Steuerberater Thomas Rumpler.

Wie und ob sich die Grundsteuerbelastung für den einzelnen Eigentümer ändert, kann pauschal nicht beantwortet werden. Aber: Es könnte sich lohnen nochmal genau nachzumessen! „Das Finanzamt hat ja die Werte von der letzten Erklärung und weiß, wenn bisher 135 Meter Nutzfläche vorhanden waren, dann werden es auch zukünftig 135 Quadratmeter Nutzfläche sein. Wenn aber die 135 Quadratmeter zu hoch waren, dann hat man jetzt die Chance das nochmal neu zu berechnen“, so Steuerberater Thomas Rumpler. „Die Fläche ist das Wichtigste!“ Deshalb appelliere er an alle die Wohn- und Nutzflächen nochmal neu zu berechnen.

Da die Rückmeldungen an die Finanzämter bislang eher schleppend verliefen, steht derzeit auch eine Fristverlängerung über den 31.10.2022 hinaus im Raum. Aktuell endet sie aber noch am besagten Termin.

(ac)

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