Kryptowährungen – digitales Geld im Internet. Keine Scheine, keine Münzen, keine Banken und extreme Schwankungen im Wert. Wer bereit ist das Risiko einzugehen, kann hier sehr schnell, sehr viel Geld verdienen. Da wird aber natürlich auch das Finanzamt hellhörig. Wo Gewinne anfallen, will das Finanzamt auch ein Stück vom Kuchen. „Grundsätzlich ist es so, dass ich die Kryptowährung ein Jahr halten muss. Nach diesem Jahr sind die Gewinne beim Verkauf steuerfrei. Bei einem Verkauf innerhalb dieses Jahres werden Steuern fällig.“, erklärt OTV-Steuerexpertin Julia Graml. Ganz wichtig: Das gelte auch dann, wenn mit der Kryptowährung bezahlt werde. Ein Beispiel: Ich kaufe die Kryptowährung mit einem Wert von 300€. Nach sechs Monaten ist sie 600€ wert und bezahle eine Reise im Wert von 600€ mit besagter Kryptowährung. Aus steuerlicher Sicht habe ich 300€ Gewinn gemacht und dieser Gewinn ist steuerpflichtig. Kryptowährungen werden steuerlich als privates Wirtschaftsgut behandelt. Das bedeutet bei einem Verkauf zählen Gewinne zu den privaten Veräußerungsgeschäften und die werden mit meinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Kryptowährungen können auch selbst hergestellt werden. Beim sogenannten „Mining“ werden mit einem enormen Strom- und Rechenaufwand am PC neue Coins erzeugt. Das gilt aus steuerlicher Sicht als gewerbliche Tätigkeit. Dadurch werden Einnahmen die ich dadurch generiere zu Einkünften aus Gewerbebetrieb und sich auch mit meinem persönlichem Steuersatz voll steuerpflichtig.
Ein Investment in Kryptowährungen mag also wegen der möglichen Gewinne verlockend wirken, ist aber sehr komplex und risikoreich. Wer auf Nummer sicher gehen will, holt sich dafür Hilfe vom Experten.
(ac)