Di., 16.01.2024 , 15:26 Uhr

OTV-Steuertipp

Einspruch gegen den Steuerbescheid – Darauf müssen Sie achten

Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen? Das geht! Wir zeigen Ihnen heute worauf Sie dabei achten sollten.

Ein neues Jahr beginnt und das heißt für viele: Für das abgelaufene Jahr die Steuererklärung ausfüllen und anfertigen. Anschließend heißt es warten auf den Steuerbescheid und hoffen auf eine satte Steuererstattung. Wenn der Steuerbescheid jedoch nicht so ausfällt wie Sie sich das erhofft haben, dann gibt es die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Egal ob beim Steuerberater oder mit einer Steuersoftware angefertigt, wenn die Steuererklärung eingereicht wird hat man in der Regel auch schon eine Berechnung vorliegen, wie eben jene Steuererklärung ausfallen sollte. Gibt es dann am Ende Abweichungen gibt es die Möglichkeit des Einspruchs.

Dieser sollte am besten schriftlich eingereicht werden, elektronisch oder per Brief. Telefonisch zur Niederschrift wäre theoretisch auch möglich, davon rät Steuerexpertin Julia Graml aber ab. „Wir empfehlen eigentlich immer es schriftlich zu machen, damit man einen Nachweis hat, dass man fristgerecht Einspruch eingelegt hat.“ Ganz wichtig ist aber in jedem Fall: Die Frist einhalten! Das Datum auf dem Steuerbescheid ist dabei entscheidend. Ab besagten Tag XY habe ich vier Wochen Zeit, meinen Einspruch beim Finanzamt zu hinterlegen.

Wie hoch die Erfolgsaussichten eines solchen Einspruchs sind hängt immer vom individuellen Fall ab. Das ist pauschal nicht zu beantworten. Wer aber Ungereimtheiten zwischen Steuererklärung und Steuerbescheid feststellt und sich unsicher ist, der ist mit einem Gang zum Steuerberater seines Vertrauens bestens aufgehoben.

(ac)

Amberg Einspruch Erstattung Finanzamt Finanzen Frist Fristgerecht Julia Graml Oberpfalz Oberpfalz TV OTV Steuerberater Steuerbescheid Steuererklärung Steuern Steuertipp

Das könnte Dich auch interessieren

18.02.2025 OTV-Steuertipp: Die digitale Steuererklärung Die Steuererklärung digital zu erledigen ist heute so einfach wie nie. Beim Bundesfinanzministerium gibt es alle nötigen Unterlagen und Vorlagen zum Download, die dann auch in digitaler Form ans Finanzamt überstellt werden können. Dass es noch einfacher und schneller geht, damit werben viele Onlineanbieter. Minimaler Zeitaufwand, maximale Erstattung. Aber stimmt das auch? OTV-Steuerexperte Thomas Rumpler 17.12.2024 OTV-Steuertipp: Spenden von der Steuer absetzen Weihnachten ist die Zeit der Nächstenliebe und Großzügigkeit. Das zeigt sich auch jedes Jahr aufs neue in der Spendenbereitschaft der Menschen. 2023 wurden allein im Dezember rund 920 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen und Projekte gespendet. Viel Geld für einen guten Zweck, aber auch der Spender selbst kann davon profitieren. Bei der Steuererklärung. Denn: Spenden 22.04.2025 Welcher Steuermythos stimmt wirklich? Unser Experte ordnet ein Rund um das Thema Steuern und Finanzamt kursieren viele gut gemeinte Tipps, Tricks und ehrlicherweise auch Halbwahrheiten. Zu einem Thema zu dem alle was zu sagen haben, entwickeln sich fast schon logischerweise gewisse Gerüchte und Mythen. Gut wenn man jemanden fragen kann der es wissen muss, unser Experte Thomas Rumpler ordnet ein paar Steuermythen mal 18.11.2025 OTV-Steuertipp: Am Jahresende nochmal Steuern sparen Weihnachten steht schon vor der Tür und dann ist Silvester auch nicht mehr weit. Das Jahr biegt auf die Zielgerade und damit endet auch wieder ein Steuerjahr. Letzte Chance also jetzt nochmal Steuern zu sparen. Das geht für Unternehmer und Privatpersonen. Bei Unternehmern ist die Gewinnermittlungsmethode entscheidend. Bei einer Einnahmeüberschussrechnung gibt es nämlich zum Jahresende