Das Landgericht Amberg hat einen 26-jährigen Deutsch-Thailänder zu fünf Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen versuchten Totschlags, Nötigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.
Tatablauf
Die Tat ereignete sich im Oktober vergangenen Jahres über zwei Tage. Nach einem Streit schlug der Angeklagte seinem Vater zunächst mit einer Kaffeetasse gegen den Kopf – diese Tat hat der Angeklagte bereits an Prozesstag 2 gestanden. Am folgenden Tag eskalierte eine geplante Aussprache: Der 26-Jährige soll seinen Vater und dessen Ex-Partnerin über Stunden misshandelt haben, sie mehrfach geschlagen haben, sie unter Vorhalt eines Messers gezwungen haben Drogen zu konsumieren und seinen Vater bedroht haben, ihm mit einer Geflügelschere die Finger abzuschneiden, um ihn zur Herausgabe der Bank-PIN zu zwingen. Schließlich soll er die damalige Partnerin mit mehreren leicht brennbaren Flüssigkeiten übergossen haben und drohte sie anzuzünden. Das konnte nur verhindert werden, da nach einigen Versuchen keine Flamme mit dem Feuerzeug zustande kam. Laut Anklage stand er dabei unter dem Einfluss von Kokain, Crystal Meth und weiteren Drogen. Erst als der Vater aus dem Fenster fliehen und die Polizei verständigen konnte, endete die Tat. Die meisten Vorwürfe räumte der Angeklagte ein.
Plädoyers
Die Verteidigung sah keinen Nachweis für einen versuchten Totschlag. Verteidiger Dr. Gunther Haberl argumentierte, es gebe keine gesicherten Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte die Frau tatsächlich habe anzünden wollen. Er verwies darauf, dass der 26-Jährige als starker Raucher ein Feuerzeug hätte entzünden können, wenn er das wirklich gewollt hätte. Das Geständnis müsse zudem strafmildernd berücksichtigt werden. Deshalb forderte er eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Die Staatsanwaltschaft beantragte dagegen sechs Jahre und neun Monate Haft. Letztendlich verhängte das Gericht eine Strafe von 5 Jahren Haft, und sah den Vorwurf des versuchten Totschlags erfüllt.
Drogenabhängigkeit und Urteil
Einig waren sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der 26-Jährige ist seit mehreren Jahren drogenabhängig und gab an, sich nur eingeschränkt an die Tat erinnern zu können.
Der 26-Jährige muss nun zunächst für ein Jahr und vier Monate in die JVA, anschließend in eine Entziehungsanstalt. Danach muss er für den Rest seiner Strafe zurück in das Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(kw)