Mi., 03.07.2019 , 11:29 Uhr

Fall Wolbergs: Schuldig, jedoch keine Strafe

Urteil Joachim Wolbergs:

Heute fiel das Urteil zum suspendierten Regensburger Rathauschef Joachim Wolbergs. Er wurde zwar vom Gericht für schuldig gesprochen, jedoch sieht das Gericht von einer Strafe ab. Die Richterin begründet den Quasi-Freispruch damit, dass es nur strafbar gewesen sei, dass Wolbergs in den Jahren 2015 und 2016 Spenden angenommen habe. Zu diesem Zeitpunkt war Wolbergs bereits Oberbürgermeister, jedoch nicht in den Jahren zuvor, als Wolbergs 3. Bürgermeister und Oberbürgermeisterkandidat der SPD war. Somit seien nur zwei Fälle „strafbar, aber überschaubar“, sagte Vorsitzende Richterin Elke Escher.

Die Staatsanwaltschaft wollte sowohl für Wolbergs, als auch für den mitangeklagten Bauunternehmer Volker Tretzel jeweils viereinhalb Jahre Haft. Ihn hat es härter getroffen als Wolbergs: Wegen Vorteilsgewährung bekommt er zehn Monate Haft auf Bewährung. Schon jetzt hat Wolbergs angekündet, weiterhin Politik zu machen. Nach seinem Austritt aus der SPD und der Gründung einer Wählervereinigung namens „Brücke“, will er bei der kommenden Kommunalwahl als OB-Kandidat antreten. (sh)

„Ich bin dem Gericht dankbar für die klaren Worte. Klarer geht es nicht. Drei Jahre lang bin ich behandelt worden wie ein Stück Scheiße. Natürlich muss die Suspendierung aufgehoben worden. Ich habe drei Jahre verloren. Vielleicht nimmt irgendjemand mal zur Kenntnis, wie Gerichte entscheiden und nicht irgendwelche selbsternannten Juristen.“ – Joachim Wolbergs nach der Verhandlung

 

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