Do., 13.02.2025 , 16:59 Uhr

Oberpfalz

Fischottermanagement: Maßnahmengebiete in der Oberpfalz festgelegt

Wo sind in der Oberpfalz ab sofort Maßnahmen gegen den Fischotter möglich? Als Höhere Naturschutzbehörde hat die Regierung der Oberpfalz sogenannte Maßnahmengebiete festgelegt. In den entsprechenden Gebieten ist es möglich, Fischotter zu fangen, zu vergrämen oder – als ultima ratio – zu entnehmen. Dadurch sollen ernste fischereiwirtschaftliche Schäden abgewendet und die Teich- und Fischereiwirtschaft geschützt werden.
 
Am 14. Februar 2025 tritt die Allgemeinverfügung zur Festlegung der Maßnahmengebiete in Kraft. Die Maßnahmengebiete befinden sich in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten Amberg-Sulzbach, Amberg, Cham, Neustadt a.d. Waldnaab, Weiden, Schwandorf und Tirschenreuth. Insgesamt können nach Vorgaben des Bayerischen Umweltministeriums jährlich in der Oberpfalz 23 Tiere entnommen werden.
 
Gerade die nördliche Oberpfalz ist geprägt durch bedeutsame Gebiete der Teichwirtschaft mit einer Vielzahl von Teichanlagen und kleinteilig strukturierten Familienbetrieben, die durch die Ausbreitung des Fischotters in ihrer Existenz gefährdet sind.
Die traditionelle bayerische Karpfenteichwirtschaft wurde am 19. März 2021 in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen.
 
Die Festsetzung der Maßnahmengebiete ist Teil der vierten Säule des Fischottermanagementplans, der 2013 mit zunächst drei Säulen erstellt wurde: Beratung (Säule 1) – Prävention (Säule 2) – freiwillige Ausgleichszahlungen (Säule 3). Im April 2018 wurde die Bayerische Staatsregierung durch Beschluss des Bayerischen Landtags aufgefordert, in besonderen Fällen, in denen an Erwerbsteichanlagen keine Präventions-und Abwehrmaßnahmen umgesetzt werden können, den Fischottermanagementplan um eine vierte Säule, die Entnahmen, zu ergänzen. Mit der im letzten Jahr erlassenen sog. Fischotterverordnung hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Voraussetzungen dafür geschaffen.
 
Allgemeinverfügung, Detailkarten und weitere Informationen auf der Website der Regierung der Oberpfalz
(exb)
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