In ihren Plädoyers hatten die Staatsanwaltschaft 6 Jahre 6 Monate und der Verteidiger 5 Jahre 9 Monate gefordert. Der Entwendungsschaden betrug laut Gerichtssprecher Florian Bauer rund 136.000 Euro, der Sachschaden rund 50.000 Euro.
In seiner Urteilsbegründung erwähnte der Vorsitzende Richter Peter Werner aber auch den schweren emotionalen Schaden, den der Angeklagte angerichtet hatte. Am vergangenen Dienstag berichtete ein Polizeibeamter, dass Betroffene in Amberg Tränen in ihren Augen hatten, als sie vom Diebstahl von ihren Gräbern erfahren hatten.
(tb)