Do, 14.01.2021 , 11:21 Uhr

Gesundheitstipp: FFP2-Masken richtig tragen und verwenden

Ab Montag FFP2-Maskenpflicht – Richtiges Tragen schützt Träger und Gegenüber

Ab Montag wird die Maskenpflicht in Bayern verschärft. Dann muss im Einzelhandel und im ÖPNV eine FFP2-Schutzmaske getragen werden, satt wie bisher eine beliebige Maske. Bereits seit Herbst sind diese Masken ja für Risikogruppen zum Schutz vor Corona-Viren dringend empfohlen und auch kostenlos verteilt worden. Die erste Verteilungsaktion endete am 6. Januar. Bis dahin konnten sich über 60-Jährige und Risikopatienten mit bestimmten chronischen Krankheiten gegen Vorlage ihres Ausweises oder einer glaubhaften Angabe über ihre Erkrankung in ihrer Apotheke drei der getesteten Mund-Nasen-Bedeckungen kostenlos abholen. So sieht es die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor.
Auch jetzt gibt es weiterhin kostenlose FFP-2-Masken für Risikogruppen. Allerdings bedarf es dazu einer Zuzahlung von 2 Euro und eines Berechtigungsscheins der Krankenkasse. Der Schein wird in der Regel von den Kassen an die Senioren und Patienten verschickt. Mit der Berechtigungskarte bekommt der Inhaber wiederum in den Apotheken sechs weitere Masken für sechs Wochen. Für später sind weitere Ausgabeperioden vorgesehen.

Stoffmasken schützen nicht den Träger

Außer den FFP-2-Masken gibt es mehrere andere Mund-Nasen-Bedeckungen wie die Stoffmasken, die allerdings als Kleidungsstück gelten und nicht als Masken für den medizinischen Bedarf, so wie die dünnen, meist grünen Einmalmasken, die derzeit überall im Handel angeboten werden.
„Beide Maskentypen schützen aber vor allem das Gegenüber und nicht den Träger der Masken selbst“, gibt der Sprecher des Apothekerverbandes im Kreis Neustadt/WN Martin Wolf aus Vohenstrauß zu bedenken.

FFP2-Masken nur beschränkt einsatzfähig

Diese Filterwirkung haben vor allem eben die FFP-2-Masken, die man an der Aufschrift und dem CE-Kennzeichen mit darauffolgender vierstelliger Ziffer erkennt. Wer nicht zu den Risikogruppen zählt, kann sie zum Beispiel in Apotheken für rund drei bis sechs Euro pro Stück kaufen. Aber auch sie sind nur beschränkt einsatzfähig, sollten nicht mehr als ca 20 Stunden insgesamt getragen werden.

Die Masken können auch nicht desinfiziert oder anderweitig wiederaufbereitet werden, allerdings können sie zum mehrmaligen Gebrauch zum Trocknen einzeln gelagert werden. Niemals sollte eine durchfeuchtete Maske getragen werden. Ausführliche Informationen gibt es in allen Apotheken. (gb)

Amberg Apothekerverband Neustadt/WN Bayern Bayern Regional Bundesgesundheitsministerium CE Zeichen Corona FFP 2 Masken gbeer Gerhard Beer Gerhard Theo Beer Gesichtsmasken Gesundheitstipp Martin Wolf Mund-Nasen-Bedeckung Oberpfalz Oberpfalz TV OTV Pandemie Rosenapotheke TV Bayern Verordnung Vohenstrauß
Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

09.10.2023 Stimmkreis Weiden stellt gleich vier Abgeordnete Kleiner Stimmkreis, großes Gewicht im Landtag. Aus dem Stimmkreis 308 Weiden können gleich vier Abgeordnete in den 19. Bayerischen Landtag einziehen. Direkt wurde Dr. Stephan Oetzinger von der CSU mit 41,4 Prozent der Stimmen gewählt. Zweitstärkster Kandidat war Roland Magerl von der AfD. Er lag bei knapp 20 Prozent, war aber auf Platz eins der 08.10.2023 Urnengänge im Stimmkreis Weiden Im Stimmkreis 308 Weiden gibt es gleich fünf Direktkandidaten, die gleichzeitig den Spitzenplatz eins auf der Oberpfalz-Liste belegen. Dennoch ist ihr Einzug in den Landtag nicht gesetzt – mit Ausnahme von Roland Magerl von der AfD vermutlich. Bei Umfragewerten von mindestens 14 Prozent reicht Platz eins aller Wahrscheinlichkeit nach locker aus. Bei Roland Bayer von 11.06.2023 Vom Liliencenter zu den Oberpfalz Arkaden Lange ist es her, dass in Sulzbach-Rosenberg das Liliencenter als Einkaufscenter vor sich hindöste. Heute sieht es an der selben Stelle so aus. Nach mehrjähriger Planung und dem Abriss im Dezember 2020 ist das Liliencenter den Oberpfalz Arkaden gewichen. Ein modernes großes Einkaufszentrum am Rande der Altstadt. Nach mehreren Teileröffnungen stehen die Oberpfalz Arkaden inzwischen 05.01.2024 Geisterfahrer verurteilt Die tödliche Geisterfahrt von Roding ist juristisch aufgearbeitet worden. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte gestern Abend den 38-jährigen Fahrer zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Er war im November 2022 auf der autobahnähnlichen B85 zwischen Roding und Cham betrunken in die falsche Richtung gefahren und in einen entgegenkommenden Toyota gerast. Ein 46-Jähriger