„Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“. So lautet Paragraf 1 des Deutschen Apothekengesetzes. Was so selbstverständlich klingt, stellt Apotheken und Patienten seit geraumer Zeit jedoch vor Hürden. Denn Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten sorgen in den Apotheken immer öfter für lange Gesichter und Wartezeiten. Die Apotheker sind gezwungen zu improvisieren.