Mi., 24.07.2024 , 16:03 Uhr

Schwandorf

Große Aufregung: Rechtsstreit zwischen Regierung und Stadt

Rechtsstreit zwischen der Regierung der Oberpfalz und der Stadt Schwandorf. Es geht um Fördersummen in Millionenhöhe für die Baumaßnahme der Eisenbahnüberführung über die Frühlingsstraße in Schwandorf.

Die Frühlingstraße in Schwandorf kreuzt das Gleis 43 des Bahnhofs Schwandorf und die zweigleisige Bahnstrecke vom Hauptbahnhof Regensburg nach Weiden. Die Deutsche Bahn Netz AG will die Überführung erneuern, um die Sicherheit zu erhöhen und den Verkehrsablauf zu verbessern.

Für die Kreuzung gibt es zwei Baulastträger: die Stadt Schwandorf und die Deutsche Bahn Netz AG. Die Stadt als Straßenbaulastträger nutzte die Gelegenheit, um eine Änderung der lichten Weite und der lichten Höhe zu erreichen. Bisher war die Schwellenwerkunterführung nur einspurig mit Ampelbetrieb und – wegen ihrer Höhe von 2,50 Meter – nur sehr eingeschränkt befahrbar.

Im Zuge des Neubaus wird die Unterführung nun für einen zweispurigen Verkehr verbreitert und auf eine Höhe von 3,30 Meter ausgebaut. Gemeinsam wurde eine Kostenteilung vereinbart.

Ausgehend von dieser Kostenteilung und den (vorläufigen) Gesamtkosten in Höhe von 12.395.298,04 Euro beantragte die Stadt Schwandorf am 27.03.2023 bei der Regierung der Oberpfalz für ihren Kostenanteil in Höhe von 7.782.923,66 Euro eine Förderung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, die bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen kann. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Die Regierung der Oberpfalz begründete die Ablehnung damit, dass von Seiten der Deutschen Bahn bereits mit dem Vorhaben begonnen wurde (Auftragsvergabe an eine Firma) und die Stadt und die Deutsche Bahn hier als Einheit betrachtet werden und nicht als zwei einzelne Verantwortliche.

Da mit den Bauarbeiten bereits begonnen wurde, ist das Projekt nicht mehr förderfähig. Der Stadtrat von Schwandorf hat in seiner Sitzung beschlossen, gegen den Ablehnungsbescheid der Regierung der Oberpfalz vom 01.07.2024 Klage zu erheben.

Die Erfolgsaussichten einer Klage werden nach derzeitiger Sach- und Rechtslage als gering eingeschätzt, so die Stadt.

(ls)

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