Di., 28.05.2024 , 16:37 Uhr

Regensburg

Helmut Bauer klagt gegen die Stadt Weiden: Wer muss Absperrungskosten auf seinen Demos zahlen?

Helmut Bauer ist bekennender Querdenker und verantwortlich für einige Demonstrationen während der Coronazeit. Nun steht er im Streit mit der Stadt Weiden: Es geht um Kosten für Absperrungsmaßnahmen.

Keine ganze Stunde dauert die Sitzung der 4. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg, dann ist klar: Helmut Bauer muss die Kosten für Absperrungen auf zwei seiner Coronademonstrationen nicht tragen. Die Rechnungen in Höhe von rund 800 Euro muss die Stadt selbst bezahlen.

Konkret geht es um zwei Versammlungen im Jahr 2021 auf dem Naabwiesen Parkplatz in Weiden, die Helmut Bauer veranstaltet hatte. Für die erste lag der Stadt kein Antrag vor, da diese zu kurzfristig anberaumt wurde. Da die Situation und die Gefahrenlage von der Polizei demnach schwer einzuschätzen war, beauftragte diese den Bauhof, das Versammlungsgelände mit Zäunen abzusperren. Dies sollte auch den Versammelten zum Schutz vor Autos dienen. Bei einer zweiten Versammlung einige Monate später wählte man dasselbe Vorgehen, da es sich bewährt habe.

Die Stadt sieht nun Helmut Bauer in der Pflicht, die Kosten des Bauhofs zu begleichen, dieser wehrt sich. Helmut Bauer sieht darin nicht nur seinen persönlichen Geldbeutel, sondern auch die Versammlungsfreiheit als ganzes bedroht. Wenn solche Kosten immer auf die Veranstalter abgegeben werden, dann würden sich manche eine Demonstration vielleicht nicht mehr leisten können.

Zudem beruft er sich auf die sachliche Kostenfreiheit im bayerischen Kostengesetz, wonach für Amtshandlungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse vorgenommen werden, keine Kosten erhoben werden dürfen. Er sieht in der Handlung der Polizei und des Bauhofs eindeutig öffentliches Interesse, da der Auftrag nicht von ihm ausgegangen wäre und von seinen Versammlungen auch nie Gefahr ausging. Das Gericht folgt dieser Argumentation: Die Stadt muss die Kosten tragen und den Bescheid zurücknehmen.

(pg)

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