Fr., 20.08.2021 , 11:14 Uhr

Urteil im Weidener Flutkanalprozess ist gefallen

Im Weidener Flutkanalprozess sind heute alle drei Angeklagten für schuldig befunden worden. Sie hätten ihren berauschten Freund nicht vor dem Ertrinken gerettet und stattdessen Videos gedreht.

Im Weidener Flutkanalprozess ist heute das Urteil gesprochen worden: Alle drei Angeklagten wurden verurteilt. Das Landgericht befand zwei der Angeklagten für schuldig der Aussetzung mit Todesfolge und den dritten der unterlassenen Hilfeleistung. Sie hätten nicht geholfen, als ihr 22-jähriger Freund nach einer durchzechten Nacht in den Weidener Flutkanal gestürzt und schließlich ertrunken ist. Stattdessen hätten sie Videos davon gemacht und teils gelacht. Der 24-jährige Sulzbach-Rosenberger wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Seine Strafe ist mit der U-Haft bereits verbüßt.

Die 22-jährige Weidenerin und der 25-jährige Sulzbach-Rosenberger wurden wegen Aussetzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren und zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Aber für die weinenden Angehörigen im Gerichtssaal ist das keine Erleichterung.

Heute hatte Verteidiger Prof. Jan Bockemühl das letzte Plädoyer gehalten. Darin brachte er eine neue Erkenntnis aus der Auswertung des Iphones des Opfers vor. Demnach sei am Tag nach dem Geschehen am Flutkanal noch aktiv eine Kurzwahltaste an dem Handy betätigt worden. Daraus und aus bereits festgestellten Bewegungsaufzeichnungen schlussfolgert Bockemühl, dass Moritz am Tag nach dem angenommenen Todestag noch gelebt hat, so dass die Angeklagten gar nicht Schuld an seinem Tod sein können. Die Verteidiger forderten unisono Freispruch. Doch für das Gericht bestand kein Zweifel an der Schuld.

In ihren Schlussworten zeigten sich die Angeklagten heute betroffener als in den 16 Prozesstagen:

Es gebe nicht nur eine trauernde Familie sondern vier. Es sei schlimm, Moritz verloren zu haben. Sein Tod tue ihnen von Herzen leid. Man sei nie von einer Gefahrensituation ausgegangen. Die Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Gerhard Heindl sieht das widerlegt. Man habe nicht den geringsten Versuch unternommen, Moritz in seinem desolaten Zustand zu helfen – sondern gefilmt, wie er um Hilfe bat und dann hilflos im Wasser lag.

(gb)

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