Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl 2026
Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).
Im Rahmen eines lokalen/regionalen Angebots eines Anbieters oder einer Anbietergemeinschaft/-gesellschaft (OTV) können in die nach dem BayMG genehmigten Rundfunkprogramme und -sendungen Wahlwerbesendungen der zugelassenen Wahlvorschlagsberechtigten gemäß Art. 5 Abs. 4 S. 3 BayMG eingebracht werden. Wahlvorschlagsberechtigt sind insbesondere politische Parteien und Wählergruppen.
Kontrollierende Einrichtung
Bayerische Landeszentrale für neue Medien, Heinrich-Lübke-Straße 27, 81737 München, 089/63808-0, info@blm.de
Art der politischen Werbung
Gestaltung, Produktion und Veröffentlichung digitaler Wahlkampfmittel in Form von TV-Spots zur Ausstrahlung im Programm von OTV im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in der Oberpfalz.
Zeitraum der Veröffentlichung
Nach § 3 Satz 1 WWS darf Wahlwerbung vom 05.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026 eingebracht werden.
Finanzierung
Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln der auftraggebenden Kreisverbände der Parteien finanziert. Es fließen keine Mittel von Dritten außerhalb der Partei und keine Zuwendungen aus dem Ausland.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt.
Archivierung
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.