Di., 15.02.2022 , 09:54 Uhr

Corona-Krise

Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene aufgehoben

Das Bayerische Kabinett hat heute die Kontaktbschränkungen für Geimpfte und Genese aufgehoben. Außerdem stellte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder einen Stufenplan als Weg aus der Pandemie vor.

Heute hat das Bayerische Kabinett ein weiteres Mal zur Corona-Krise beraten. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder wirbt seit einiger Zeit für den „Einstieg zum Ausstieg“, dafür hat er heute einen Stufenplan vorgestellt.

Einstieg zum Ausstieg – Stufenplan für Bayern
Dabei gelte: Von 2G plus auf 2G und von 2G auf 3G. „Wir gehen immer eine Stufe mehr“, erklärt Söder. 2G also zum Beispiel bei Sport und Kultur, 3G zum Beispiel bei Laienensembles oder Blasmusik. Im Hochschul- und Bildungsbereich gilt künftig 3G.

Aus 2G plus wird generell 2G. Künftig sind deshalb unter den Bedingungen von 2G geöffnet:

Die maximale Zuschauerzahl wird vor allem bei Kultur- und Sportveranstaltungen (z. B. Bundesligaspiele) auf 25.000 Personen (bisher 15.000) angehoben. Im Übrigen bleiben die geltenden Kapazitätsgrenzen (50 %, im Kulturbereich 75 %) unverändert. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.

Folgende Bereiche sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich:

Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei

Auch in der Gastro ist Söder zuversichtlich, den Schritt zu 3G zu gehen. Diskotheken und Clubs sollen unter 2G plus-Regeln wieder öffnen. Dabei warnt aber Söder: Das werde morgen auf der Bund-Länder-Konferenz besprochen und gemeinsam geplant.

Bayern kann sich dabei vorstellen, die Gastronomie und das Beherbergungswesenbald generell nach 3G zu öffnen. Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken könnten vorsichtig unter den Bedingungen von 2G plus geöffnet werden. Bundesweite Schritte in dieser Richtung würden von Bayern begrüßt.

Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei

Außerdem wird für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden je 10 m2 Ladenfläche aufgehoben. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt aber bestehen.

Die unter freiem Himmel für zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe außerhalb des Linienverkehrs und Führungen bestehenden Kapazitätsgrenzen werden aufgehoben.

Minderjährige Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.

Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene aufgehoben
Außerdem haben die Minister heute beschlossen, die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene aufzuheben. Bisher durften sich maximal 10 Menschen treffen, wenn alle Gäste geimpft oder genesen sind. Ist auch nur ein Ungeimpfter beim Treffen, darf sich ein Haushalt nur mit zwei weiteren Menschen treffen. Damit geht Bayern sogar einen Schritt weiter als es von der morgigen Bund-Länder-Konferenz zu erwarten ist.

In der Beschlussvorlage der MPK steht, dass sich bei einem Treffen von Geimpften und Genesenen 20 Menschen treffen dürfen, wobei weiterhin Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Die strengen Regeln mit Ungeimpften sollen aber bestehen bleiben.

Epidemische Lage in Bayern zunächst verlängert
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat heute bekannt gegeben, dass der Freistaat die epidemische Lage zunächst bis 19. März verlängern wird. Ansonsten gebe es keine rechtlichen Möglichkeiten mehr und damit auch keinen Schutz vor dem Coronavirus, so Söder.

Söder und die Minister sprechen sich für einrichtungsbezogene Impfpflicht aus

Bayern steht zum Schutz der Patienten und Pflegebedürftigen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Staatsregierung weist aber nochmals eindringlich auf die Notwendigkeit hin, sie vollzugstauglich und praxisnäher auszugestalten. So müssen z. B. zum Vollzugsstart bundeseinheitliche Vollzugshinweise bereitstehen. Absolute Priorität muss dabei die Versorgungssicherheit der behandlungs- und pflegebedürftigen Menschen haben. Es darf nicht zu einer „Pflegekrise“ kommen, weil klar Leitplanken für den Vollzug fehlen. Bayern wird die vorhandenen Vollzugsspielräume in diesem Sinn pragmatisch und in Abwägung zwischen Nutzen und möglichen Nebenfolgen (Versorgungsengpässe, Überlastung der Gesundheitsämter, ausufernde Bürokratie) ausfüllen. Zwischen Bund und Ländern braucht es daneben noch vor dem Inkrafttreten der Regelungen am 15. März einen pragmatischen Dialog über die offenen Fragen des Vollzugs und im Anschluss möglichst noch vor Ostern eine pandemieangepasste Novellierung der Regelungen durch den Bund.

Klar ist auch: Einrichtungsbezogene und allgemeine Impfpflicht können nur zusammen funktionieren. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kann nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer allgemeinen Impfpflicht sein. Hierfür trägt der Bund die Verantwortung.

Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei

(vl)

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